Oberster Gerichtshof lehnt Berufung zu Urheberrecht für rein KI-generierte Kunst ab

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Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Montag, dem 2. März 2026, die Entscheidung getroffen, eine Berufung in der grundlegenden Frage abzulehnen, ob autonom von künstlicher Intelligenz (KI) geschaffene Werke urheberrechtlichen Schutz genießen können. Diese Ablehnung bekräftigt die bestehende Rechtsauffassung, dass kreative Werke eine menschliche Urheberschaft voraussetzen, um nach US-Recht schutzfähig zu sein.

Der Computerwissenschaftler Stephen Thaler hatte die Gerichte angerufen, um ein Urheberrecht für sein visuelles Werk mit dem Titel „A Recent Entrance to Paradise“ zu erlangen, das er seinem KI-System „DABUS“ zuschrieb. Die Entscheidung des Gerichtshofs beendet Thalers gerichtliche Bemühungen in dieser Angelegenheit und bestätigt die Position des U.S. Copyright Office, wonach menschliche Urheberschaft eine „Grundvoraussetzung des Urheberrechts“ darstellt. Die juristische Auseinandersetzung begann bereits im Jahr 2018 mit Thalers erstem Antrag auf bundesweite Registrierung, in dem er seine Software, die „Creativity Machine“, als alleinigen Urheber nannte.

Das U.S. Copyright Office lehnte den Antrag 2022 ab, da dem Werk die notwendige menschliche Schöpfung fehlte. Diese Ablehnung wurde 2023 von einem Bundesrichter in Washington bestätigt und 2025 durch den U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit untermauert. Richterin Patricia A. Millett vom Berufungsgericht stellte fest, dass der Copyright Act von 1976 darauf ausgelegt sei, „Menschlichkeit zu einer notwendigen Bedingung für die Urheberschaft zu machen“. Die Haltung der Bundesbehörden, einschließlich des Justizministeriums unter der aktuellen Regierung, bleibt eindeutig: Die Bestimmungen des Copyright Act legen nahe, dass der Begriff „Autor“ sich auf einen Menschen bezieht.

Das Copyright Office präzisierte in seiner Richtlinie vom 16. März 2023, dass Material, bei dem die KI die expressiven Elemente bestimmt, keinen menschlichen Urheber besitzt und somit nicht urheberrechtlich geschützt ist. Dies steht im Gegensatz zu KI-unterstützten Werken, bei denen eine nachweisbare menschliche kreative Kontrolle vorliegt und die das Copyright Office als schutzfähig erachtet. Die Entscheidung bietet unmittelbare Rechtssicherheit, indem sie den Fokus auf die menschliche kreative Beteiligung als unverzichtbare Grundlage des Urheberrechts bekräftigt.

Juristisch gesehen bestätigt die Entscheidung, dass das US-Urheberrecht, das auf dem Konzept der menschlichen Schöpfung beruht, keine Maschinen als Urheber zulässt. Dies spiegelt sich auch in früheren Entscheidungen wider, wie der Ablehnung von Patentanträgen für DABUS-Erfindungen durch das USPTO, wo ebenfalls eine natürliche Person als Erfinder gefordert wird. Die Gerichte haben klargestellt, dass die Gesetzeslage, die auf Präzedenzfällen wie Burrow-Giles Lithographic Co. v. Sarony von 1884 basiert, eine menschliche Urheberschaft voraussetzt, auch wenn neue Technologien integriert werden.

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Quellen

  • The American Bazaar

  • WNJD

  • OODALoop

  • CNA

  • The Meridiem

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