
EU verleiht istrischem Schafskäse geschützte Ursprungsbezeichnung
Bearbeitet von: Olga Samsonova

Der istrische Schafskäse, international bekannt als „Istrian Sheep Cheese“ oder „Istrski Ovčji Sir“, hat von der Europäischen Union die Anerkennung als Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) erhalten. Diese formelle Eintragung in das EU-Register für geografische Angaben für Agrarerzeugnisse stellt einen wichtigen Meilenstein für die kulinarische Identität der Region dar. Die Zertifizierung garantiert den Verbrauchern in der gesamten Europäischen Union die Authentizität und die zertifizierte Herkunft des Produkts.
Die Erlangung des g.U.-Status ist das Resultat einer koordinierten, grenzüberschreitenden Bemühung kroatischer und slowenischer Erzeugerorganisationen. Konkret wurde der Antrag gemeinsam von der kroatischen Vereinigung der Ziegen- und Schafzüchter Istriens und der slowenischen Vereinigung der Zächter kleiner Wiederkäuer bei der Europäischen Kommission eingereicht, nachdem die nationalen Schutzverfahren in beiden Mitgliedstaaten abgeschlossen waren. Diese Zusammenarbeit unterstreicht das gemeinsame Engagement für den Erhalt eines traditionellen kulinarischen Erbes, das über Staatsgrenzen hinweg geteilt wird, ähnlich wie es bereits beim istrischen Rohschinken der Fall war.
Charakteristisch für diesen Hartkäse ist sein vollmundiges, würziges und pikantes Geschmacksprofil, das direkt aus der Milch der indigenen istrischen Schafrasse, der Istrianer Pramenka, resultiert. Die Milch dieser Schafe, die in einem semi-extensiven Haltungssystem unter Beweidung mediterraner Pflanzen gezüchtet werden, weist einen Fettgehalt von 7,1 % und einen Proteingehalt von 5,8 % auf. Die Käselaibe sind zylindrisch geformt, mit einer glatten, gelbbraunen bis braunen Rinde und einer Textur, die als leicht elastisch, aber schnittfest beschrieben wird; der Geschmack intensiviert sich mit zunehmender Reifung.
Die historische Verankerung des istrischen Schafskäses in der Region reicht Jahrtausende zurück. Um das g.U.-Siegel tragen zu dürfen, müssen die Erzeuger eine Mindestreifezeit von 60 Tagen einhalten, und sowohl die Produktion als auch die Verpackung müssen in Istrien erfolgen. Die EU-weite Anerkennung ist ein bedeutender Schritt zur Bewahrung dieser regionalen kulinarischen Traditionen und zur Stärkung lokaler Produktionsmethoden, insbesondere da die zugrundeliegende Schafrasse, die Istrianer Pramenka, mit nur etwa 930 registrierten Tieren im Ursprungs-Herdbuch als gefährdet gilt. Die EU-Verordnung 2024/1143 regelt nun diesen Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel.
Die Anerkennung des istrischen Schafskäses reiht sich in eine Reihe von Schutzmaßnahmen für kroatische Produkte ein, zu denen bereits der Krker Rohschinken und das Pag-Lamm zählen. Diese Schutzmechanismen stärken die Wertschöpfungskette und ermöglichen eine klare Abgrenzung von Importwaren, wodurch das kulturelle Erbe durch moderne rechtliche Rahmenbedingungen gesichert wird. Die Aufnahme des Käses markiert das 52. kroatische Produkt, das in das Qualitätssystem der EU aufgenommen wurde.
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Quellen
Agroklub.com
Croatia Week
Agroklub.com
Ministarstvo poljoprivrede
Ruralni razvoj
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