BYD ficht Trump-Zölle vor US-Gericht an: Klage gegen IEEPA-Rechtmäßigkeit eingereicht
Bearbeitet von: Svetlana Velgush
Der chinesische Automobilgigant BYD Co., weltweit führend in der Produktion von Elektrofahrzeugen, hat ein bedeutendes Gerichtsverfahren gegen die Vereinigten Staaten von Amerika eingeleitet. In diesem Rechtsstreit wird die Rechtmäßigkeit der jüngst eingeführten Importzölle massiv angefochten. Die US-Tochtergesellschaften des Konzerns, namentlich BYD America LLC, BYD Coach & Bus LLC, BYD Energy LLC sowie BYD Motors LLC, reichten am 26. Januar 2026 eine Sammelklage beim US-Gericht für internationalen Handel (CIT) ein. Die Kläger fordern die Nichtigerklärung der Exekutivverordnungen, die als Grundlage für diese Abgaben dienen, und bezeichnen die Zollerhebung als rechtswidrig. Dieser Fall wurde bereits mit über 2.000 ähnlichen Klagen verschiedener Unternehmen zusammengefasst.
Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage, ob der US-Präsident befugt ist, Zölle auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) zu erlassen. BYD argumentiert pointiert, dass im Gesetzestext des IEEPA der Begriff „Zoll“ oder eine entsprechende Bezeichnung gänzlich fehlt. Nach Ansicht des Unternehmens schränkt dies das Recht des Staatsoberhauptes ein, einseitig Handelsbarrieren zu errichten. Diese Klage markiert den ersten direkten juristischen Vorstoß des chinesischen Herstellers gegen die Washingtoner Zollpolitik. Das am 2. Februar offiziell registrierte Verfahren zielt auf eine dauerhafte gerichtliche Unterlassungsverfügung sowie die Rückerstattung bereits gezahlter Zölle nebst Zinsen ab.
Das Verfahren vor dem CIT ist derzeit ausgesetzt, da ein Urteil in einem verwandten Fall vor dem Obersten Gerichtshof der USA aussteht, dessen Anhörung am 5. November 2025 stattfand. Zuvor hatten untere Instanzen bereits gegen die Nutzung des IEEPA durch Präsident Trump zur Einführung globaler Zölle entschieden, wobei diese Urteile bis zur endgültigen Entscheidung des Supreme Court ausgesetzt wurden. In diesem Kontext wird intensiv geprüft, ob der Präsident zur Erhebung von Zöllen ermächtigt ist, die von den Klägern eher als Steuern und weniger als Instrumente der Handelsregulierung eingestuft werden.
Obwohl BYD aufgrund der bestehenden Markthürden derzeit keine Personenkraftwagen auf dem US-Markt vertreibt, unterhält das Unternehmen eine beachtliche Präsenz im Land. Dies umfasst insbesondere ein Werk für Elektro-Lkw in Lancaster, Kalifornien, in dem rund 750 Mitarbeiter beschäftigt sind, sowie die Produktion von Elektrobussen und Energiespeichersystemen. Ein für BYD günstiger Ausgang des Verfahrens könnte nicht nur Rückzahlungen sichern, sondern auch die Zollschranken für Produkte aus anderen globalen Werken, wie etwa in Brasilien, lockern. Sollte der Oberste Gerichtshof die Zölle für unzulässig erklären, müsste die Regierung möglicherweise Rückerstattungen für etwa 19,2 Millionen Importlieferungen leisten, die zum Stichtag 10. Dezember 2025 noch nicht endgültig abgewickelt waren.
Zeitgleich zu diesen juristischen Entwicklungen wurde Anfang Februar 2026 ein Handelsabkommen zwischen den USA und Indien geschlossen. Dieses sieht eine Senkung der Vergeltungszölle von 50 % auf 18 % vor, wobei diese reduzierten Sätze für bestimmte chinesische Waren bis zum 10. November 2026 gelten sollen. Die aktuelle Klage verdeutlicht das Bestreben von BYD, die langjährige politische Ungewissheit zu beenden, welche die Investitionspläne des Konzerns in Nordamerika maßgeblich beeinflusst.
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Quellen
Free Malaysia Today
Mexico Business News
Car News China
Davis Wright Tremaine LLP
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