EU-Parlament verabschiedet verschärfte Migrationsregeln: Fokus auf Drittstaaten-Verlagerung

Bearbeitet von: Tatyana Hurynovich

Das Europäische Parlament hat zwei zentrale Verordnungen gebilligt, welche die Migrationsgesetzgebung der Europäischen Union signifikant verschärfen. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung des EU-Pakets zu Migration und Asyl, welches im Juni 2024 verabschiedet wurde. Das Kernstück der neuen Regelwerke bildet die Einführung eines Mechanismus, der es ermöglicht, Asylsuchende zur Prüfung ihrer Anträge in sogenannte „sichere Drittstaaten“ zu transferieren. Diese Neuerung signalisiert eine deutliche Hinwendung zur Externalisierung der Antragsbearbeitung, was von Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiert wird.

Die erste der nunmehr verabschiedeten Verordnungen schafft die juristische Grundlage für ein Modell, das Parallelen zur britischen Initiative, bekannt als „Ruanda-Modell“, aufweist. Demnach können Asylbewerber direkt in vorab definierte, sichere Drittstaaten überstellt werden, sofern ein entsprechendes Abkommen existiert. Dort würde die eigentliche Bearbeitung ihrer Gesuche stattfinden. Im Falle einer positiven Entscheidung würden die Antragsteller dauerhaft in diesem Drittstaat verbleiben und nicht in einem EU-Mitgliedstaat angesiedelt werden. Als jüngstes Beispiel für eine solche Entwicklung gilt das von Italien mit Albanien geschlossene Abkommen. Die Europäische Kommission plant zudem, die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Verlegungen bis Mitte 2025 zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren.

Die zweite Verordnung etabliert die verpflichtende Schaffung einer europaweiten Liste sicherer Drittstaaten. Diese einheitliche Aufstellung ersetzt die bisherigen, fragmentierten nationalen Listen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten geführt wurden. Solche Staaten wie Tunesien, Marokko oder Ägypten könnten auf dieser gemeinsamen Liste erscheinen. Darüber hinaus sehen die Regelentwürfe, die im Juni 2025 einer Überprüfung unterzogen werden sollen, vor, dass selbst Länder, die von Asylsuchenden lediglich als Transitrouten genutzt wurden oder die sie nie betreten haben, als „sicher“ eingestuft werden könnten. Die ursprüngliche Liste der Europäischen Kommission umfasste ursprünglich Länder wie Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien.

Die politische Stimmung im Europäischen Parlament spiegelte die tiefen Gräben wider, die diese Verschärfung des Migrationsregimes offenbart. Insbesondere rechte und rechtspopulistische Fraktionen unterstützten die Maßnahmen vehement. So stimmten beispielsweise die Vertreter der Christlich-Demokratischen Union (CDU) und der Alternative für Deutschland (AfD) für die Verschärfungen, während die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und die Grünen ihre Ablehnung bekundeten. Heftige Kritik kommt von Menschenrechtsgruppen und linken Politikern. Torsten Moritz, Generalsekretär der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) für Migrationsfragen, äußerte, dass das Recht auf Asyl faktisch ausgehöhlt werde. Klara Bünger von der deutschen Linken befürchtet, dass die Umsetzung gegen die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen könnte. Erik Marquart, Grünen-Abgeordneter im Europaparlament, mahnte die rechtliche und humanitäre Fragwürdigkeit der Einstufung von Staaten wie Ägypten als sicher an, da dort Berichten zufolge politische Verfolgung weit verbreitet sei. Auch das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) forderte eine Stärkung der rechtlichen Garantien zum Schutz der Grundrechte während dieser Transferprozesse.

Das gesamte Reformpaket soll, wie geplant, im Juni 2026 in Kraft treten, zeitgleich mit dem Gesamtpaket zu Migration und Asyl. Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zu diesen beiden Gesetzestexten sind für Dezember 2025 angesetzt. Der historische Hintergrund dieser tiefgreifenden Reform liegt in der Migrationskrise von 2015 und 2016, als der massive Zustrom von Schutzsuchenden die Unzulänglichkeiten des damaligen „Dublin-Systems“ zur Zuweisung der Zuständigkeiten innerhalb der EU offenlegte. Im Rahmen der umfassenderen Reform, die bereits im April 2024 beschlossen wurde, sieht man auch die Einrichtung eines zentralen, groß angelegten IT-Systems namens Eurodac zur Speicherung biometrischer Daten vor. Zudem wird Mitgliedstaaten, die sich weigern, Asylbewerber gemäß den Quoten aufzunehmen, die Möglichkeit eingeräumt, stattdessen finanzielle Beiträge zu leisten.

16 Ansichten

Quellen

  • Deutsche Welle

  • Aktifhaber

  • European Parliament

  • ETIAS.com

  • Harici

Haben Sie einen Fehler oder eine Ungenauigkeit festgestellt?Wir werden Ihre Kommentare so schnell wie möglich berücksichtigen.