EU-Kommission leitet Kartellverfahren gegen Meta wegen KI-Beschränkungen in WhatsApp ein

Bearbeitet von: Tatyana Hurynovich

Die Europäische Kommission hat am 4. Dezember 2025 offiziell ein kartellrechtliches Verfahren gegen die Meta-Gruppe eingeleitet. Diese Maßnahme stützt sich auf die klassische Wettbewerbsnorm, namentlich Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dies signalisiert eine deutliche Intensivierung des regulatorischen Drucks aus Brüssel auf die großen Technologiekonzerne. Das Verfahren reiht sich zwar in die Reihe der Untersuchungen im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) ein, wird jedoch nach den traditionellen Wettbewerbsregeln geführt.

Im Zentrum der Untersuchung stehen die jüngsten Anpassungen der Nutzungsbedingungen für die „WhatsApp Business Solution“. Die Regulierungsbehörde äußert erhebliche Bedenken dahingehend, dass diese neue Richtlinie systematisch Hürden für externe Anbieter von Technologien der künstlichen Intelligenz errichtet, während Metas eigenes proprietäres Angebot, „Meta AI“, weiterhin ungehinderten Zugang genießt. Die Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang, Teresa Ribera, welche ihr Amt am 1. Dezember 2024 antrat, bekräftigte die Entschlossenheit, eine harte Linie gegen marktbeherrschende Unternehmen zu fahren, die versuchen, ihre Marktmacht auszunutzen, um innovative KI-Konkurrenten zu verdrängen.

Besonders kritisch betrachtet die Kommission die im Oktober 2025 von Meta angekündigte Regelung. Diese untersagt externen KI-Anbietern, deren Kerngeschäft in Chatbots oder allgemeinen KI-Assistenten liegt, explizit die Nutzung der WhatsApp Business API. Erlaubt bleibt hingegen der Einsatz von KI für unterstützende Funktionen, beispielsweise im Rahmen des automatisierten Kundenservices. Für neue Anbieter traten diese Verschärfungen bereits am 15. Oktober 2025 in Kraft, während für bereits etablierte Partner eine Übergangsfrist bis zum 15. Januar 2026 eingeräumt wurde.

Die Ermittlungen erstrecken sich über den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), mit Ausnahme von Italien. Dort hat die nationale Wettbewerbsbehörde bereits im November 2025 ein eigenes Verfahren gegen Meta ins Leben gerufen. Beobachter werten diesen Schritt als Anwendung der Doktrin der „wesentlichen Infrastruktur“ im Zeitalter der KI, da WhatsApp als unverzichtbarer Zugangskanal für Verbraucher gilt. Meta weist die Vorwürfe entschieden zurück und bezeichnet die Untersuchung als „unbegründet“. Das Unternehmen argumentiert, dass universelle KI-Chatbots eine unverhältnismäßig hohe Systembelastung verursachen, wohingegen der eigene Dienst Meta AI davon ausgenommen sei. Sollten die Verstöße bestätigt werden, drohen Meta empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Die Europäische Kommission hat diesem Fall höchste Priorität eingeräumt, um potenziell irreparable Schäden für europäische KI-Start-ups zu verhindern. Dieser umfassende Ansatz zur digitalen Transformation, der Wettbewerbsrecht mit Sicherheitsaspekten verknüpft, etabliert eine neue Messlatte für Technologiegiganten im EWR. Während in den Vereinigten Staaten eine tendenziell nachsichtigere Haltung vorherrscht, beharrt die EU weiterhin auf der Offenheit ihrer Märkte. Diese Haltung wurde zuletzt durch ein gemeinsames Schreiben von Ribera und [Name des zweiten Unterzeichners, falls bekannt, ansonsten nur Ribera] vom 6. März 2025 an US-Kongressabgeordnete untermauert, was die unterschiedlichen regulatorischen Philosophien verdeutlicht.

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Quellen

  • Ad Hoc News

  • Agenda Digitale

  • The Times of India

  • MLQ.ai

  • Respond.io

  • eyreACT

  • EUobserver

  • Cybersecurity OT, perché contro AI e guerra ibrida bisogna svecchiare i sistemi

  • Cybersecurity: ora la formazione è obbligo di legge per i CdA - Agenda Digitale

  • DigComp 3.0: il nuovo standard europeo per la competenza digitale.

  • DigComp 3.0: l'AI rivoluziona le competenze digitali in Europa

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