Konzept der Zentralbank Russlands zur Legalisierung des Kryptohandels bis Juli 2026 vorgestellt

Bearbeitet von: Yuliya Shumai

Am 23. Dezember 2025 hat die Zentralbank der Russischen Föderation (Zentralbank RF) ein detailliertes Konzept zur Regulierung von Kryptowährungsgeschäften auf dem heimischen Markt präsentiert. Dieser Schritt markiert eine signifikante Kehrtwende in der regulatorischen Strategie des Landes: weg von einer potenziell restriktiven Haltung hin zu einer strukturierten Legalisierung digitaler Vermögenswerte. Das Hauptziel besteht darin, einen rechtlichen Rahmen für den Handel zu schaffen. Allerdings bleibt die Nutzung digitaler Währungen für den Kauf von Waren und Dienstleistungen innerhalb Russlands strengstens untersagt, womit die Rolle des Rubels als einziges gesetzliches Zahlungsmittel untermauert wird.

Gemäß der vorgeschlagenen Struktur sollen nicht-bankbasierte digitale Währungen sowie Stablecoins offiziell als „Devisenwerte“ oder monetäre Vermögenswerte klassifiziert werden. Dies ebnet den Weg für ihren legalen Kauf und Verkauf über lizenzierte inländische Finanzplattformen. Die Aufsichtsbehörde, die Bank Russlands, betont, dass Kryptowährungen weiterhin ein Instrument mit hohem Risiko darstellen. Sie besitzen keine Emissionsgarantien irgendeiner Gerichtsbarkeit und sind erheblicher Volatilität sowie Sanktionsrisiken ausgesetzt. Die notwendige gesetzliche Grundlage zur Umsetzung dieses Konzepts soll bis zum 1. Juli 2026 fertiggestellt werden.

Ein zentrales Element des neuen Regimes ist die differenzierte Marktzugangsgestaltung für Investoren, was dem Bestreben Rechnung trägt, die Risiken für Verbraucher zu steuern. Kleinanleger, also nicht-qualifizierte Teilnehmer, dürfen künftig ausschließlich die liquidesten Kryptowährungen erwerben, deren genaue Liste gesetzlich festgelegt wird. Hierfür gilt eine jährliche Kaufgrenze von 300.000 Rubel pro Vermittler. Unabhängig vom Investorentyp – ob qualifiziert oder nicht – ist ein obligatorischer Eignungstest erforderlich, um das Verständnis der mit diesen Assets verbundenen Risiken nachzuweisen.

Qualifizierte Investoren genießen hingegen größere Freiheiten und können ohne Volumenbeschränkungen mit allen digitalen Vermögenswerten handeln. Ausgenommen sind lediglich solche Kryptowährungen, die Anonymisierungsfunktionen aufweisen und somit Transaktionsinformationen verschleiern. Der Handel mit diesen zugelassenen Kryptowährungen soll über die bereits existierende Finanzinfrastruktur abgewickelt werden. Börsen, Broker und Vermögensverwalter werden ihre bestehenden Lizenzen nutzen können. Für spezialisierte Akteure wie Wechselstuben und Sonderverwahrstellen werden spezifische neue Vorschriften eingeführt.

Das Konzept sieht auch eine Integration grenzüberschreitender Krypto-Transaktionen in das nationale Steuersystem vor. Russischen Einwohnern wird es gestattet, Kryptowährungen über ihre im Ausland geführten Konten zu erwerben und diese Vermögenswerte anschließend auf lizenzierte russische Plattformen zu transferieren. Voraussetzung hierfür ist die lückenlose Deklaration dieser Vorgänge gegenüber dem Föderalen Steuerdienst. Experten schätzen, dass in Russland zwischen neun und zwölf Millionen Menschen aktiv Kryptowährungen nutzen, weshalb diese Maßnahmen darauf abzielen, einen erheblichen Teil der Wirtschaft aus der unregulierten Grauzone zu holen.

Darüber hinaus plant die Zentralbank, den Umlauf von Digitalen Finanzanlagen (DFA) in offenen Netzwerken zu erlauben. Dies soll Emittenten die Kapitalbeschaffung im Ausland erleichtern und Kunden Kaufbedingungen für DFAs bieten, die denen von Kryptowährungen ähneln. Um das Marktsegment nachhaltig zu säubern, wird die Einführung von Sanktionen gegen illegale Vermittlertätigkeiten auf dem Kryptomarkt – vergleichbar mit denen gegen illegale Bankgeschäfte – für den 1. Juli 2027 terminiert. Dies schafft einen klaren zeitlichen Rahmen für die Beseitigung unseriöser Marktteilnehmer.

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Quellen

  • CoinDesk

  • Lightspark

  • The Cryptonomist

  • Bitcoin Magazine

  • Bloomberg Law News

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