EU beschließt unbefristeten Stopp der Rückgabe eingefrorener russischer Vermögenswerte zur Unterstützung der Ukraine

Bearbeitet von: Tatyana Hurynovich

Im Dezember 2025 haben sich 25 der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch ein schriftliches Verfahren auf einen Beschluss geeinigt, der die rechtliche Grundlage für die Nutzung eingefrorener russischer Staatsvermögen zur Unterstützung der Ukraine schafft. Dieser weitreichende Schritt beinhaltet ein unbefristetes Moratorium für die Rückführung von Geldern der Zentralbank der Russischen Föderation, die innerhalb der EU-Jurisdiktion blockiert sind. Die Gesamthöhe dieser eingefrorenen Vermögenswerte wird auf rund 210 Milliarden Euro geschätzt. Ein erheblicher Anteil davon, etwa 185 Milliarden Euro, wird derzeit vom belgischen Finanzdienstleister Euroclear verwaltet.

Das zentrale Anliegen hinter dieser Entscheidung war es, eine potenzielle Hürde zu beseitigen: die Notwendigkeit einer jährlichen einstimmigen Verlängerung der Sanktionen. Diese Abhängigkeit von der Einstimmigkeit birgt das Risiko eines Vetos durch einzelne Mitgliedstaaten, wie beispielsweise Ungarn oder die Slowakei. Die europäischen Entscheidungsträger, darunter der Ratspräsident António Costa, streben eine langfristige finanzielle Zusicherung für Kiew an. Konkret soll dies durch die Bereitstellung eines Kredits in Höhe von bis zu 165 Milliarden Euro erfolgen, um den militärischen und zivilen Bedarf der Ukraine in den Jahren 2026 und 2027 zu decken. Die EU plant, dass die Rückzahlung dieses Darlehens erst dann fällig wird, wenn Russland seinerseits Entschädigung für die durch den Krieg verursachten Schäden leistet.

Die juristische Grundlage für die Annahme dieses Beschlusses mittels qualifizierter Mehrheit, wodurch die Einstimmigkeitsanforderung umgangen wurde, wurde in Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gefunden. EU-Vertreter argumentieren, dies sei gerechtfertigt, da die unprovozierte Aggression Russlands gegen die Ukraine erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen für die gesamte Union darstelle – eine Situation, die den Anwendungsfall dieser Vertragsbestimmung zur Bewältigung von Krisen rechtfertige. Indes übte der ungarische Premierminister Viktor Orbán scharfe Kritik an diesem Vorgehen. Er bezeichnete es als einen Bruch des europäischen Rechts und hat Berichten zufolge eine Klage gegen den Rat der EU beim zuständigen Gericht eingereicht, um das Verfahren anzufechten.

Als direkte Reaktion auf die EU-Maßnahme hat die Zentralbank der Russischen Föderation beim Arbitragegericht Moskau Klage gegen Euroclear erhoben. Die russische Zentralbank beanstandet die mutmaßliche Illegalität der Handlungen des Depotbankers sowie der Pläne der Europäischen Kommission. Der russische Regulator beharrt darauf, dass jede Verwendung seiner Vermögenswerte ohne seine explizite Zustimmung einen Verstoß gegen die Grundsätze der staatlichen Immunität darstellt. Demgegenüber bezeichnete der EU-Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis die Klage als „spekulativ“ und „unbegründet“ und bekräftigte, dass die Vorgehensweise der EU vollumfänglich mit den Normen des Völkerrechts übereinstimme.

Diese Schritte der EU markieren eine signifikante Verschiebung von einer temporären Blockade hin zu einer dauerhaften Beschränkung der Rückgabe von Staatseigentum. Es handelt sich um einen juristischen Schachzug, um potenzielle Vetos zu umgehen. Es wird erwartet, dass die EU-Staats- und Regierungschefs die Details, einschließlich der Gewährleistungen für Belgien, bei ihrem Gipfeltreffen am 18. Dezember weiter erörtern werden. Gleichzeitig kursieren Meldungen, wonach Russland Gegenvorschläge vorbereitet hat. Diese könnten die Beschlagnahmung von Vermögenswerten europäischer Akteure umfassen, die auf sogenannten Typ-C-Konten in der Russischen Föderation eingefroren sind. Die Entscheidung vom Dezember 2025 läutet somit eine neue Ära in der finanziell-rechtlichen Auseinandersetzung ein.

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Quellen

  • Der Tagesspiegel

  • tagesschau

  • DIE ZEIT

  • Reuters

  • FAZ

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