EU-Rat erzielt Einigung über Migrationsreform: Fokus auf Außenzentren und verschärfte Asylverfahren
Bearbeitet von: Tatyana Hurynovich
Am 8. Dezember 2025 erzielte der Rat der Europäischen Union eine wegweisende Einigung über die zentralen Bestandteile der bevorstehenden Migrationsgesetzgebung. Dieser Konsens definiert die Verhandlungsposition der EU für die anstehenden Gespräche mit dem Europäischen Parlament, die zur finalen Verabschiedung des Gesetzespakets führen sollen. Diese Entwicklung markiert einen bedeutenden Kurswechsel in der europäischen Politik, der darauf abzielt, die irregulären Ankünfte zu straffen und die Effizienz der Asylverfahren innerhalb des gesamten Blocks zu steigern.
Ein Kernelement dieser umfassenden Reform stellt die Verschärfung der Vorschriften für Asylanträge dar. Der neue Rahmen gibt den Mitgliedstaaten die Befugnis, die Bearbeitung eines Antrags abzulehnen, sofern der Antragsteller theoretisch in einem als „sicher“ eingestuften Drittstaat Schutz finden könnte. Der zuständige Migrationsminister Daniel Stocklund erklärte, diese Maßnahme solle Migranten dazu anhalten, sicherere Ziele außerhalb der EU anzusteuern. Die nun vereinbarte Liste der „sicheren Drittstaaten der Herkunft“ umfasst aktuell sieben Länder: Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Infolgedessen sehen sich Bürger dieser Staaten mit einer deutlich erhöhten Wahrscheinlichkeit konfrontiert, dass ihre Asylbegehren bei der Ankunft in der EU abgewiesen werden.
Darüber hinaus führt das überarbeitete System eine verbindliche Regelung für Abschiebungen ein. Personen, deren Asylanträge negativ beschieden wurden, müssen demnach das Hoheitsgebiet der EU verlassen. Die Nichteinhaltung dieser Ausreiseaufforderung bildet die juristische Grundlage für die Einrichtung von sogenannten „Rückkehrzentren“, die außerhalb der Zuständigkeit der EU angesiedelt werden, wo die Migranten auf ihre Repatriierung warten.
Der Solidaritätsmechanismus, ein wesentlicher Pfeiler der Einigung, schreibt entweder die Umsiedlung von 21.000 Personen oder die Bereitstellung finanzieller Unterstützung in Höhe von 420 Millionen Euro (entsprechend 430 Millionen US-Dollar) für jene Mitgliedstaaten an den Außengrenzen vor, die die höchsten Migrationsbelastungen erfahren, wie beispielsweise Zypern, Griechenland, Italien und Spanien.
Die beteiligten Staaten haben die Möglichkeit, ihren Verpflichtungen auf unterschiedliche Weise nachzukommen: durch physische Verlegung, eine finanzielle Abgabe von 20.000 Euro für jede nicht aufgenommene Person oder durch die Bereitstellung direkter operativer Unterstützung. Bemerkenswert ist, dass Polen sich für das kommende Jahr bereits eine vollständige Befreiung von diesen Auflagen gesichert hat, was die Komplexität der Verhandlungen, die zum finalen Deal führten, verdeutlicht.
Diese Reform, die die tiefgreifendste Neuausrichtung der Migrationspolitik seit fünfzehn Jahren darstellt, hat erwartungsgemäß scharfe Kritik hervorgerufen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International äußerte gravierende Bedenken und vertritt die Ansicht, der neue Ansatz der EU „entmenschliche“ Migranten regelrecht. Die Expertin von Amnesty, Olivia Sundberg, bezeichnete diese Maßnahmen als eine Entzug von Rechten allein aufgrund des Migrationsstatus. Besonders kritisch sehen die Menschenrechtsgruppen die Ausweitung des Begriffs des „sicheren Drittstaates“, da dies das fundamentale Prinzip der individuellen Prüfung jedes Asylantrags untergrabe.
Die Verabschiedung dieses Paktes beendet langwierige Verhandlungen, die ursprünglich im Jahr 2020 begannen, angetrieben durch eine wachsende Unzufriedenheit der Öffentlichkeit mit den Migrationszahlen. Die als unzureichend empfundene Dublin-Verordnung während der Spitzenzeiten der Migration 2015/2016 hatte die Grenzstaaten über Gebühr belastet. Von der Europäischen Kommission wird nun ein einheitlicher Umsetzungsfahrplan erwartet, der den Mitgliedstaaten helfen soll, diese neuen Gesetze innerhalb der nächsten zwei Jahre zu implementieren. Die Einigung über diese Regelungen leitet eine neue Ära der europäischen Migrationssteuerung ein, die einen starken Fokus auf die Kontrolle der Außengrenzen und die Beschleunigung von Rückführungsverfahren legt.
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Quellen
РБК-Украина
Reuters
AP News
The Copenhagen Post
Courthouse News Service
Modern Diplomacy
Европейская правда
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