Regierung Lecornu behauptet sich: Einsatz von Artikel 49.3 sichert den französischen Haushalt 2026

Bearbeitet von: Tatyana Hurynovich

Am 20. Januar 2026 griff die französische Minderheitsregierung unter der Leitung von Premierminister Sébastien Lecornu zu einem drastischen verfassungsrechtlichen Mittel, um die politische Blockade im Land zu durchbrechen. Durch die Anwendung des Artikels 49.3 der französischen Verfassung wurde der Einnahmenteil des Staatshaushalts für das Jahr 2026 ohne eine abschließende parlamentarische Abstimmung verabschiedet. Diese Entscheidung war die direkte Konsequenz monatelanger politischer Auseinandersetzungen und eines fehlenden Konsenses, der Frankreich zum Ende des Jahres 2025 ohne einen rechtskräftigen Finanzplan zurückgelassen hatte. In den ersten Wochen des neuen Jahres war die Regierung gezwungen, auf ein provisorisches Übergangsgesetz zurückzugreifen, das die steuerlichen Parameter von 2025 duplizierte, um die Deckung kritischer Staatsausgaben vorerst zu gewährleisten.

Premierminister Lecornu, der in der Vergangenheit mehrfach öffentlich versichert hatte, auf solche Sonderbefugnisse verzichten zu wollen, rechtfertigte den Schritt nun mit der dringenden Notwendigkeit, ein drohendes finanzielles Chaos abzuwenden. Er warf den Oppositionsparteien eine bewusste Obstruktionspolitik vor, die die Handlungsfähigkeit der Republik gefährde. Die Anwendung des Artikels 49.3 ermöglicht zwar die Verabschiedung eines Gesetzes ohne direktes Votum in der Nationalversammlung, setzt jedoch gleichzeitig einen Mechanismus in Gang, der es der Opposition erlaubt, Misstrauensvoten einzureichen. Dies geschah umgehend: Zwei Resolutionen wurden eingebracht – eine von der rechtsnationalen Partei „Rassemblement National“ unter der Führung von Marine Le Pen und eine weitere von einer breiten Allianz aus Linken, Grünen und Kommunisten.

Die entscheidende Abstimmung über diese Misstrauensanträge fand am 23. Januar 2026 in der Nationalversammlung statt und wurde mit großer Spannung erwartet. Die Resolution des linken Lagers konnte die Unterstützung von 269 Abgeordneten gewinnen, was jedoch nicht ausreichte, um die erforderliche absolute Mehrheit von 288 Stimmen für einen Sturz des Kabinetts zu erreichen; es fehlten letztlich 19 Stimmen. Der von der Rechten eingebrachte Antrag erhielt lediglich 142 Stimmen. Damit bleibt die Regierung Lecornu, die unter der Präsidentschaft von Emmanuel Macron agiert, weiterhin im Amt und behält ihre volle Exekutivgewalt, trotz der erheblichen parlamentarischen Widerstände und der fragilen Mehrheitsverhältnisse.

Das politische Überleben des Kabinetts wurde maßgeblich durch die strategische Haltung der Sozialistischen Partei (PS) ermöglicht, die sich weigerte, gemeinsam mit den anderen Oppositionskräften gegen die Regierung zu stimmen. Der Vorsitzende der Sozialisten, Olivier Faure, bestätigte nach der Abstimmung, dass die Bedingungen seiner Partei durch gezielte Zugeständnisse erfüllt wurden, die in der Vorwoche mit der Regierung ausgehandelt worden waren. Zu diesen Kernpunkten gehörten unter anderem die Zusage für Ein-Euro-Mittagessen für Studierende sowie eine deutliche Aufstockung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau. Für die Regierung Lecornu war dies bereits der sechste Versuch der Opposition, sie seit ihrer Ernennung im Oktober 2025 – die auf einen vorangegangenen Kabinetswechsel folgte – zu stürzen.

Der fiskalische Rahmen für das Jahr 2026 bleibt indessen äußerst anspruchsvoll und von notwendigen Sparzwängen geprägt. Budgetministerin Amélie de Montchalin hatte bereits im Vorfeld das Ziel formuliert, das Haushaltsdefizit für 2026 auf unter fünf Prozent der wirtschaftlichen Gesamtleistung zu drücken. Dennoch liegt dieser Wert weiterhin deutlich über der von der Europäischen Union festgelegten Obergrenze von drei Prozent. Um dieses Ziel zu erreichen, plant die Regierung tiefgreifende wirtschaftliche Maßnahmen, darunter Einsparungen in Höhe von zwei Milliarden Euro bei staatlichen Institutionen sowie die Verlängerung einer Sondersteuer für die 300 größten Unternehmen des Landes. Marktanalysten weisen darauf hin, dass diese Entscheidung den Unternehmen Planungssicherheit geben und den EU-Partnern Frankreichs Entschlossenheit zur Haushaltsdisziplin demonstrieren soll.

Trotz des überstandenen Misstrauensvotums ist die politische Sackgasse in Paris keineswegs vollständig aufgelöst. Für die endgültige Verabschiedung des verbleibenden Teils des Haushalts 2026, der die konkreten Staatsausgaben betrifft, wird die Regierung voraussichtlich erneut auf den Artikel 49.3 zurückgreifen müssen. Das Büro von Premierminister Lecornu gab als Ziel aus, den gesamten Prozess der Haushaltsverabschiedung bis zum 30. Januar 2026 abzuschließen. Währenddessen warf Marine Le Pen der Administration einen Verrat an den Wählern vor, was die strukturelle Schwäche der zentristischen Mehrheit in der Nationalversammlung einmal mehr unterstreicht. Die fortgesetzte Nutzung solcher konstitutionellen Hebel wird die politische Agenda im Februar 2026 bestimmen, wenn neue legislative Auseinandersetzungen über die restlichen Abschnitte des Finanzgesetzes erwartet werden.

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Quellen

  • Deutsche Welle

  • taz.de

  • Watson

  • DIE ZEIT

  • Deutschlandfunk

  • Konrad-Adenauer-Stiftung

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