EU-Parlament verabschiedet strengeres Migrationsrecht: Neue Liste sicherer Herkunftsstaaten und externe Asylverfahren

Bearbeitet von: Tatyana Hurynovich

Am 10. Februar 2026 hat das Europäische Parlament einen entscheidenden Schritt in der Migrationspolitik vollzogen und zwei wesentliche Maßnahmen des EU-Migrations- und Asylpakts endgültig gebilligt. Diese neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die bis Juni 2026 vollständig in Kraft treten müssen, verändern die bisherige Praxis bei der Bearbeitung von Gesuchen um internationalen Schutz grundlegend. Ziel der Reform ist eine deutlich restriktivere Steuerung der Zuwanderung in den europäischen Raum.

Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Möglichkeit der Abschiebung in Drittstaaten. Den EU-Mitgliedsländern wird es künftig gestattet, Asylsuchende in Länder außerhalb der Union zu überstellen, selbst wenn keine direkte Verbindung des Antragstellers zu diesem Staat besteht. Einzige Bedingung ist, dass dort ein angemessener Schutzstatus gewährt werden kann. Dieses Modell, das Parallelen zur sogenannten „Ruanda-Lösung“ aufweist, ermöglicht die Ablehnung von Asylanträgen ohne detaillierte Prüfung auf EU-Boden. Eine Ausnahme gilt hierbei ausschließlich für unbegleitete Minderjährige.

Zusätzlich wurde die erste EU-weit harmonisierte Liste sicherer Herkunftsstaaten ratifiziert. Zum Auftakt umfasst dieses Verzeichnis sieben Nationen: Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Für Personen aus diesen Ländern gilt fortan eine verschärfte Beweislast, was bedeutet, dass sie ihre individuelle Gefährdung weitaus detaillierter belegen müssen als bisher. Dies soll die Verfahren beschleunigen und die Zahl der Ablehnungen erhöhen. Auch Beitrittskandidaten wie Moldau und die Ukraine werden automatisch als sicher eingestuft, sofern nicht akute kriegerische Auseinandersetzungen oder spezifische Sanktionen dagegen sprechen.

Nach vier Jahren zäher Verhandlungen fand das Gesetzespaket vor allem bei den konservativen und rechten Fraktionen des EU-Parlaments Anklang. Magnus Brunner, der EU-Kommissar für Inneres und Migration, hob hervor, dass die fristgerechte Implementierung bis 2026 essenziell sei, um den Mitgliedstaaten wieder mehr Souveränität über ihre Grenzen zu verleihen. Deutschland hat in diesem Kontext bereits Fakten geschaffen: Durch eine Rechtsverordnung, die am 1. Februar 2026 wirksam wurde, hat die Bundesrepublik ihre nationale Liste sicherer Herkunftsstaaten bereits an die neuen Gegebenheiten angepasst.

Die Reform sieht zudem beschleunigte Grenzverfahren vor, die insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn die Anerkennungsrate für ein Herkunftsland unter der Marke von 20 Prozent liegt. Diese Maßnahmen sind Teil der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), das seit den frühen 2000er Jahren eine Vereinheitlichung der Regeln anstrebt. Durch die nun beschlossene Externalisierung der Prüfprozesse und die Verschärfung der internen Kriterien vollzieht die Europäische Union eine signifikante Kehrtwende hin zu einer deutlich robusteren Migrationskontrolle.

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Quellen

  • Deutsche Welle

  • upday News

  • BMF - Bundesministerium für Finanzen / Austrian Federal Ministry of Finance

  • Wikipedia

  • China Daily

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