
Russland führt bis Juli 2026 strafrechtliche Haftung für unlizenzierte Krypto-Aktivitäten ein
Bearbeitet von: Yuliya Shumai

Die Russische Föderation geht zu einer umfassenden Regulierung des Marktes für digitale Vermögenswerte über, die in der Einführung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit für unbefugte berufliche Tätigkeiten im Kryptowährungsbereich gipfelt. Die Regierung der Russischen Föderation billigte am 23. März 2026 ein Paket gesetzgeberischer Initiativen, darunter den Gesetzentwurf „Über digitale Währungen und digitale Rechte“, der der Staatsduma zur Prüfung vorgelegt wurde. Dieser Rechtsakt soll den gesamten Sektor formalisieren und alle Marktteilnehmer verpflichten, ausschließlich lizensierte Vermittler zu nutzen, die den Mechanismen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) unterliegen.
Die Gesetzesinitiative setzt einen strengen Rahmen für Operationen mit digitalen Währungen. Gemäß den Bestimmungen müssen sämtliche Transaktionen über akkreditierte Strukturen abgewickelt werden: Börsen, Broker oder Treuhänder, die über eine entsprechende Lizenz als professionelle Teilnehmer am Wertpapiermarkt verfügen. Der erste stellvertretende Vorsitzende der russischen Zentralbank (Zentralbank der Russischen Föderation), Wladimir Tschistjuchin, bestätigte, dass das unlizenzierte Angebot professioneller Krypto-Dienstleistungen strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen wird. Gleichzeitig erklärt die Zentralbank, dass für bereits bestehende Marktteilnehmer das Verfahren zur Erlangung von Lizenzen vereinfacht wird, was lediglich ein minimales Kapital und eine reduzierte Berichterstattung erfordert.
Für Privatanleger, die nicht über den Status eines qualifizierten Investors verfügen, werden spezifische Beschränkungen eingeführt. Für sie wird ein jährliches Limit für den Erwerb zugelassener digitaler Vermögenswerte in Höhe von 300.000 Rubel über einen einzelnen Vermittler festgelegt. Darüber hinaus müssen Bürger der Russischen Föderation den Steuerbehörden sämtliche Bestände melden, die auf Non-Custodial-Wallets oder ausländischen Konten gehalten werden, wobei für die Meldung der Eröffnung oder Schließung ausländischer Blockchain-Wallets eine Frist von einem Monat ab dem 1. Juli 2026 gilt.
Parallel zur Verschärfung der Umlaufkontrolle wurde Anfang April 2026 ein separater Gesetzentwurf eingebracht, der darauf abzielt, nicht registriertes Mining unter Strafe zu stellen. Die potenzielle Strafe für illegales Mining kann, sofern die Tat einen erheblichen Schaden verursacht oder hohe Erträge (über 3,5 Millionen Rubel) generiert hat, bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug mit möglicher Einziehung von Eigentum betragen. Die Behörden schätzen die Zahl der nicht registrierten Miner auf Zehntausende, was als einer der wesentlichen Beweggründe für die Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit diente.
Im Zuge der Regulierungsmaßnahmen wird Banken untersagt, Überweisungen an inoffizielle oder ausländische Kryptobörsen zu tätigen, sofern diese Transaktionen ohne einen lizenzierten russischen Vermittler erfolgen. Wladimir Tschistjuchin stellte klar, dass eine Bargeldauszahlung digitaler Vermögenswerte in Russland nicht vorgesehen ist; sämtliche Zahlungen in Fiat-Währung müssen unbar erfolgen. Dieses Regulierungspaket, das bis zum 1. Juli 2026 die finale parlamentarische Prüfung durchlaufen soll, markiert den Übergang von einer lückenhaften Regulierung hin zu einem einheitlichen, umfassenden Kontrollsystem. Zeitgleich ist die schrittweise Einführung des digitalen Rubels geplant, dessen Start für den 1. September 2026 angesetzt ist.
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Quellen
ForkLog
Interfax
AK&M
MEXC News
Cryptonews.net
CryptoRank
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