Belarus etabliert Krypto-Banken unter der gemeinsamen Aufsicht von Nationalbank und HTP

Bearbeitet von: Yuliya Shumai

Am 16. Januar 2026 unterzeichnete der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko den Erlass Nr. 19 mit dem Titel „Über Krypto-Banken und einzelne Kontrollfragen im Bereich digitaler Zeichen (Token)“. Mit diesem wegweisenden Rechtsakt wird offiziell eine völlig neue Kategorie von Finanzorganisationen ins Leben gerufen: die sogenannte „Krypto-Bank“. Ziel dieser Initiative ist es, Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten nahtlos in das klassische Bankensystem zu integrieren, wobei ein innovativer Mechanismus der doppelten Aufsicht zum Einsatz kommt. Diese Entscheidung unterstreicht das Bestreben von Belarus, seine Position im Bereich der Finanz-IT-Technologien durch die Schaffung einer soliden rechtlichen Grundlage für zukunftsweisende Finanzprodukte massiv zu stärken.

Gemäß den Bestimmungen des Erlasses Nr. 19 wird eine Krypto-Bank als eine Aktiengesellschaft definiert, die zwingend im Park für Hochtechnologie (HTP) ansässig sein muss. Zudem ist eine Eintragung in ein spezielles Register erforderlich, das von der Nationalbank der Republik Belarus geführt wird. Solche Institutionen erhalten das exklusive Recht, die Nutzung digitaler Token mit herkömmlichen Bank-, Zahlungs- und Abrechnungsfunktionen zu kombinieren. Alexander Jegorow, der erste stellvertretende Vorsitzende der Nationalbank, hob hervor, dass diese Verschmelzung der Funktionen eine enorme Bedeutung für den globalen Markt hat und als einer der am meisten erwarteten Regulierungsakte innerhalb der internationalen Fintech-Gemeinschaft gilt.

Ein zentraler Aspekt der neuen Gesetzgebung ist die Struktur der doppelten Kontrolle, die sowohl der Nationalbank als auch dem Aufsichtsrat des HTP weitreichende Verantwortlichkeiten überträgt. Krypto-Banken sind dazu verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Anforderungen strikt einzuhalten, die auch für Nichtbank-Kredit- und Finanzorganisationen gelten. Dies umfasst insbesondere strenge Normen zur Kapitaladäquanz, umfassende Risikomanagementsysteme sowie etablierte Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Darüber hinaus ist der Schutz der Verbraucherrechte ein wesentlicher Bestandteil, wobei die Umsetzung der Beschlüsse des HTP-Aufsichtsrats eine zwingende Voraussetzung für den laufenden Betrieb darstellt.

Dieser strategische Schritt stellt die logische Fortsetzung früherer Initiativen zur Legalisierung der digitalen Wirtschaft dar. Besonders hervorzuheben ist hierbei das Dekret Nr. 8 „Über die Entwicklung der digitalen Wirtschaft“ vom Dezember 2017, welches das rechtliche Fundament für Token-Operationen legte und HTP-Residenten attraktive Steuervergünstigungen gewährte. Der Präsident hatte bereits in der Vergangenheit die Notwendigkeit betont, transparente Regeln für die Überwachung des Marktes für digitale Vermögenswerte zu schaffen. Dies geschah vor allem vor dem Hintergrund von Problemen bei der Rückführung von Anlegergeldern, die über ausländische Kryptobörsen abgeflossen waren. Die Einbindung von Krypto-Operationen in ein reguliertes Bankenumfeld soll den Kunden nun die Zuverlässigkeit klassischer Finanzinstitute in Kombination mit der technologischen Geschwindigkeit digitaler Transaktionen garantieren.

Die Nationalbank von Belarus signalisierte zudem ihr Bestreben, einen einheitlichen Rechtsrahmen innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) zu fördern, da die Mitgliedstaaten derzeit noch sehr unterschiedliche Ansätze zur Regulierung von Kryptowährungen verfolgen. Zuvor hatte der Präsident bereits Anweisungen gegeben, die Einführung virtueller Zahlungssysteme zu beschleunigen, während im Jahr 2025 der Bau von Anlagen für das Kryptomining in der Region Mogilev genehmigt wurde. Analysten sind der Meinung, dass die Einführung von Krypto-Banken den Zustrom von Investoren aus der Kryptoindustrie erheblich stimulieren könnte. Dies liegt vor allem an dem erweiterten Funktionsumfang, den diese Institute im Vergleich zu bereits existierenden Kryptobörsen bieten können.

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Quellen

  • ForkLog

  • ForkLog

  • Binance

  • Lookonchain - Looking for smartmoney onchain

  • Bitbo

  • Lightspark

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