EuGH-Urteil: Fluggesellschaften müssen bei Annullierungen auch Vermittlungsgebühren vollständig erstatten
Bearbeitet von: Tatyana Hurynovich
Mitte Januar 2026 trat ein wegweisendes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Kraft, das die Erstattungspflichten von Fluggesellschaften grundlegend verschärft. Ab sofort sind Airlines bei Flugstreichungen dazu verpflichtet, den Passagieren den gesamten gezahlten Ticketpreis zurückzuerstatten. Dies schließt ausdrücklich sämtliche Provisionen und Servicegebühren ein, die an Drittanbieter wie Online-Reisebüros entrichtet wurden. Mit diesem Richterspruch beendet das höchste Gericht der EU eine langjährige Phase der rechtlichen Unklarheit und festigt die Position der Verbraucher im europäischen Luftverkehrssektor erheblich.
Das aktuelle Urteil setzt einem langwierigen Rechtsstreit über den Umfang von Entschädigungszahlungen ein Ende. Betroffen sind alle Fluggesellschaften, die unter den Geltungsbereich der EU-Verordnung 261/2004 fallen, darunter namhafte Unternehmen wie Lufthansa, Air France, KLM, Qatar Airways, Emirates und American Airlines. Diese müssen nun den vollen vom Kunden gezahlten Betrag kompensieren, anstatt sich lediglich auf den Basis-Flugpreis zu beschränken. Der EuGH begründete dies damit, dass Vermittlungsgebühren als integraler Bestandteil des Gesamtpreises anzusehen sind, sofern die Airline den Verkauf über Dritte autorisiert hat. Solche Kosten gelten somit als „unvermeidbare“ Komponenten des Erwerbs.
Die praktische Relevanz dieser Entscheidung zeigte sich unmittelbar nach ihrer Verkündung, insbesondere angesichts massiver Störungen im Flugbetrieb. Die Umsetzung der regulatorischen Maßnahmen erfolgt durch die EU-Mitgliedstaaten, wobei Länder wie Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, Belgien und die Niederlande eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Dringlichkeit dieser Neuregelung wurde durch die Wetterkapriolen Mitte Januar 2026 unterstrichen: Extreme winterliche Bedingungen führten in 14 europäischen Staaten zu mehr als 3.700 Verspätungen und 400 Flugausfällen. Die verschärften Vorschriften zielen darauf ab, transparente Entschädigungsmechanismen für solche Krisensituationen zu schaffen.
Ein zentraler Punkt der juristischen Klärung betrifft die Haftung für Gebühren, die über Drittplattformen abgewickelt wurden. Das neue Urteil vom Januar 2026 hebt eine bisherige Einschränkung auf, nach der Fluggesellschaften nur dann zur Erstattung von Vermittlungsprovisionen verpflichtet waren, wenn ihnen deren genaue Höhe bekannt war. Zukünftig spielt diese Kenntnis keine Rolle mehr: Hat die Airline den Ticketverkauf an einen Agenten delegiert, ist sie unabhängig von der Detailkenntnis der Provisionshöhe zur vollen Rückzahlung verpflichtet. Für Reisende stellt dies einen bedeutenden Erfolg dar, da die finanzielle Verantwortung für Dienstleistungsausfälle nun vollständig beim Beförderer liegt, ungeachtet des gewählten Vertriebskanals.
Die zugrunde liegende EU-Verordnung 261/2004, die bereits am 11. Februar 2004 verabschiedet wurde, regelt die Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großen Verspätungen. Die aktuelle Auslegung durch den EuGH erweitert die Schutzfunktion dieser Verordnung massiv. Passagieren, die von Flugstreichungen betroffen sind, wird nun dringend empfohlen, ihre Rückerstattungen genauestens zu prüfen. Es muss sichergestellt werden, dass nicht nur der reine Flugtarif, sondern auch alle an Vermittler gezahlten Aufschläge erstattet wurden. Damit unterstreicht das europäische Rechtssystem sein Bestreben, Reisenden in einem immer komplexer werdenden Buchungsmarkt ein Höchstmaß an Sicherheit zu garantieren.
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Quellen
Travel And Tour World
Avio Space
Eunews
CN
News from Malaysia
Bernama
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