EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Medienfreiheitsakte ein

Bearbeitet von: gaya ❤️ one

Die Europäische Kommission hat am 11. Dezember 2025 offiziell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Diese juristische Maßnahme zielt auf mutmaßliche Verstöße gegen das EU-Recht ab, insbesondere im Hinblick auf die erst kürzlich in Kraft getretene Europäische Medienfreiheitsakte (EMFA). Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die ungarische Medienregulierung und staatliche Praktiken in mehrfacher Hinsicht gegen europäische Rechtsnormen verstoßen, was eine Eskalation in der Durchsetzung von Grundrechten darstellt.

Der Kern der Untersuchung konzentriert sich auf die Gewährleistung der journalistischen Unabhängigkeit, den Schutz von Quellen, die Transparenz in der Verwaltung öffentlich-rechtlicher Medien sowie die politisch gesteuerte Verteilung staatlicher Werbebudgets. Die rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen bildet die EMFA, deren wesentliche Bestimmungen am 8. August 2025 Anwendung fanden. Bemerkenswert ist, dass die ungarische Regierung der einzige Mitgliedsstaat war, der gegen diese Verordnung stimmte. Die EMFA etabliert Garantien wie transparente Auswahlverfahren für Führungskräfte öffentlich-rechtlicher Medien und ein explizites Verbot politischer Einmischung in redaktionelle Entscheidungen.

Konkret wurde das Verfahren durch ein Schreiben mit der Aufforderung zur Stellungnahme eröffnet, in dem die Kommission bemängelt, dass die ungarische Gesetzgebung den Quellenschutz unzureichend gewährleistet und keine effektiven Rechtsbehelfe bei Verletzungen vorsieht. Darüber hinaus wurden Kritikpunkte bezüglich der Funktionsweise und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Lenkung staatlicher Werbeausgaben sowie der Genehmigungspraxis bei Fusionen im Medienmarkt angeführt. Diese Mängel werden von der Kommission als Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung und der redaktionellen Freiheit der Medien interpretiert.

Bereits im Rahmen ihres Rechtsstaatsberichts vom Juli 2025 hatte die Kommission auf Konzentrationsrisiken hingewiesen, die den Medienpluralismus bedrohen. Eine signifikante Verschärfung dieser Situation trat am 31. Oktober 2025 ein, als das Schweizer Verlagshaus Ringier sein gesamtes ungarisches Portfolio, einschließlich der Boulevardzeitung Blikk, an Indamedia veräußerte. Indamedia, dem Umfeld der Orbán-Regierung zugeordnet, kontrollierte bereits das Nachrichtenportal Index und den Fernsehsender TV2, was die mediale Konzentration unter politischem Einfluss weiter konsolidierte.

Die ungarische Regierung hat nun eine Frist von zwei Monaten erhalten, um auf die formelle Rüge der Kommission zu reagieren. Sollte die Antwort als unzureichend erachtet werden, droht die Ausstellung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, was letztlich zur Vorlage beim Europäischen Gerichtshof führen könnte. Parallel dazu untersucht das vom Kabinettschef Tamás Lánczi geführte Souveränitätsschutzamt die Finanzierung von kritischen Medienhäusern wie Átlátszó, eine Maßnahme, die laut Berichten bereits gerichtlich missbilligt wurde. Die Einleitung dieses Verfahrens signalisiert eine deutliche Intensivierung der EU-Durchsetzungsmaßnahmen im Bereich der Grundrechte in Ungarn, wobei die Fokussierung auf die EMFA die Absicht der Kommission unterstreicht, neue legislative Instrumente zur Adressierung wahrgenommener systemischer Mängel einzusetzen.

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Quellen

  • https://ugytudjuk.hu/

  • Euractiv

  • European Commission

  • HVG

  • The International Institute for Strategic Studies

  • Verfassungsblog

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