EU-Kommission stuft TikTok-Design als gesetzeswidrig ein: Vorwurf der Suchtförderung unter dem Digital Services Act
Autor: Tatyana Hurynovich
Am 6. Februar 2026 hat die Europäische Kommission (EK) ihre vorläufigen Untersuchungsergebnisse veröffentlicht, wonach das soziale Netzwerk TikTok gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) der Europäischen Union verstößt. Im Zentrum der Kritik steht das sogenannte „addiktive Design“ der Plattform, das durch Funktionen wie unendliches Scrollen und die automatische Wiedergabe von Videos gekennzeichnet ist. Nach Ansicht der Regulierungsbehörde, die ihre Ermittlungen bereits im Jahr 2024 einleitete, versetzen diese Mechanismen die Nutzer in einen Zustand des „Autopiloten“, was die Selbstkontrolle schwächt und insbesondere Minderjährige sowie schutzbedürftige Erwachsene gefährdet.
Die Kommission identifizierte spezifische psychologische Hebel, die eine Abhängigkeit fördern: die kontinuierliche Bereitstellung neuer Inhalte, die automatische Wiedergabe, aufdringliche Push-Benachrichtigungen und ein hochgradig personalisiertes Empfehlungssystem. Henna Virkkunen, die Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, hob die schädlichen Auswirkungen dieser Mechanismen auf das sich entwickelnde Gehirn junger Menschen hervor. Sie betonte, dass der DSA die Plattformen direkt für ihre Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Nutzer verantwortlich macht. Zudem stellte die Behörde fest, dass TikTok keine angemessene Risikobewertung durchgeführt hat, wobei Indikatoren für zwanghaftes Verhalten – wie die Häufigkeit der App-Nutzung oder die nächtliche Verweildauer von Jugendlichen – ignoriert wurden.
Bisherige Schutzmaßnahmen, darunter Werkzeuge zur Verwaltung der Bildschirmzeit und die elterliche Kontrolle, wurden von der Kommission als unzureichend eingestuft, da sie von den Nutzern zu leicht deaktiviert werden können. Kommissionssprecher Thomas Regnier bestätigte, dass die ergriffenen Schritte „schlichtweg nicht ausreichen“, um die mit dem Design verbundenen Risiken effektiv zu mindern. Um die Konformität mit dem EU-Recht wiederherzustellen, fordert die Regulierungsbehörde tiefgreifende Änderungen an der Basisarchitektur des Dienstes. Dazu gehören die Deaktivierung zentraler suchtfördernder Funktionen, die Einführung wirksamer Nutzungspausen – insbesondere während der Nachtstunden – sowie eine grundlegende Anpassung der Empfehlungsalgorithmen.
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen der Muttergesellschaft ByteDance empfindliche Sanktionen in Höhe von bis zu 6 % ihres weltweiten Jahresumsatzes. Die wirtschaftliche Bedeutung dieses Falls wird durch die jüngsten Geschäftszahlen unterstrichen: Im Jahr 2024 stieg der Umsatz von TikTok in Europa um 38 % auf 6,3 Milliarden US-Dollar. ByteDance selbst erwirtschaftete im selben Jahr einen Gesamtumsatz von 155 Milliarden US-Dollar. Das Unternehmen wies die Schlussfolgerungen der EU-Kommission jedoch entschieden zurück und bezeichnete sie als „kategorisch falsch und völlig unbegründet“. ByteDance kündigte zudem an, die Vorwürfe mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln anzufechten.
Dieser Präzedenzfall markiert einen Wendepunkt in der Durchsetzung des DSA, der einen einheitlichen Rechtsrahmen für große Online-Plattformen schafft. Das Gesetz verpflichtet die Anbieter zu einer proaktiven Bewertung und Minderung „systemischer Risiken“, wozu explizit der Schutz der psychischen Gesundheit und das Wohl von Minderjährigen gehören. Parallel zum Verfahren gegen TikTok nehmen die EU-Regulierungsbehörden auch andere jugendfokussierte Plattformen verstärkt unter die Lupe. Dies verdeutlicht einen breiten regulatorischen Trend, der darauf abzielt, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Nutzer im digitalen Raum durch verbindliche Standards langfristig zu gewährleisten.
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