EU-Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien tritt ab Juli 2026 in Kraft
Bearbeitet von: Katerina S.
Die Europäische Union hat im Rahmen der neuen Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (ESPR) einschneidende Maßnahmen beschlossen. Diese Regelungen zielen darauf ab, die bisherige Praxis der Vernichtung unverkaufter Waren massiv einzuschränken und den Übergang zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft zu forcieren. Ab dem 19. Juli 2026 wird es großen Unternehmen, die auf dem EU-Binnenmarkt tätig sind, untersagt sein, unverkaufte Kleidungsstücke, Accessoires und Schuhe zu vernichten. Für mittelständische Betriebe wurde eine längere Übergangsfrist eingeräumt, sodass das Verbot für sie erst im Juli 2030 wirksam wird.
Diese Verordnung, die von der Europäischen Kommission am 9. Februar 2026 offiziell verabschiedet wurde, ist eine direkte Reaktion auf die enormen Umweltschäden, die durch Überkapazitäten und Abfall entstehen. Schätzungen zufolge werden in Europa jährlich zwischen 4 % und 9 % der nicht abgesetzten Textilien vernichtet. Dieser Vorgang setzt etwa 5,6 Millionen Tonnen CO2 frei, was vergleichbar mit den Nettoemissionen Schwedens im Jahr 2021 ist. Eine Erhöhung der Recyclingquote um lediglich 10 % könnte pro Jahr den Ausstoß von 440.000 Tonnen Kohlendioxid vermeiden und gleichzeitig 8,8 Milliarden Kubikmeter Wasser einsparen.
Die ESPR verpflichtet die betroffenen Unternehmen dazu, vorrangig nachhaltige Alternativen zur Entsorgung ihrer Überschüsse zu prüfen. Dazu gehören insbesondere der Wiederverkauf zu reduzierten Preisen, die professionelle Instandsetzung, Spenden an gemeinnützige Organisationen oder das hochwertige stoffliche Recycling. Ein weiterer Meilenstein dieser Gesetzgebung ist die Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP) bis Mitte 2026. Dieser Pass wird für Textilien und Schuhe verpflichtend und soll über einen QR-Code leicht zugänglich sein. Er liefert maschinenlesbare Daten über die Herkunft, die genaue Materialzusammensetzung und die Recyclingfähigkeit des jeweiligen Produkts nach offenen Standards.
Zusätzlich zu den operativen Verboten sind Unternehmen künftig dazu verpflichtet, jährlich einen öffentlichen Bericht über die Menge ihrer abgeschriebenen, unverkauften Waren sowie die angewandten Managementstrategien vorzulegen. Für große Konzerne beginnt diese Berichtspflicht bereits im Jahr 2026, wobei die Datenbasis das Geschäftsjahr 2025 bildet. Mittelgroße Unternehmen müssen diese Transparenzanforderungen ab 2030 erfüllen. Diese regulatorischen Schritte sollen die Branche weg von einem verschwenderischen, linearen Konsummodell führen und eine Wirtschaft etablieren, in der Langlebigkeit und die Wiederverwendung von Ressourcen oberste Priorität genießen.
Die Tragweite dieser Entscheidung markiert einen Wendepunkt in der europäischen Umweltgesetzgebung. Durch die Festlegung verbindlicher Fristen zwingt die EU die Mode- und Textilindustrie dazu, ihre Logistikketten und Bestandsmanagementsysteme grundlegend zu überdenken. Es geht nicht mehr allein um die effiziente Produktion, sondern um die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus eines Produkts. Der digitale Produktpass fungiert hierbei als technologischer Katalysator, der sowohl für Verbraucher als auch für Akteure in der Recyclingwirtschaft eine bisher ungekannte Transparenz schafft.
Branchenexperten bewerten diese Maßnahmen als Initialzündung für Innovationen im Bereich der Textilaufbereitung und Kreislauflogistik. Da die Vernichtung als kostengünstigste Entsorgungsmethode wegfällt, werden Investitionen in automatisierte Sortieranlagen und chemische Recyclingverfahren wirtschaftlich rentabler. Mit diesem Vorstoß setzt die Europäische Union einen globalen Standard und demonstriert, dass ökologische Nachhaltigkeit und wirtschaftliches Handeln im 21. Jahrhundert untrennbar miteinander verknüpft sein müssen, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen.
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Quellen
IT News zu den Themen Künstliche Intelligenz, Roboter und Maschinelles Lernen - IT BOLTWISE® x Artificial Intelligence
adevarul.ro
linfodurable.fr
Daily News 09 / 02 / 2026 - European Commission
EU incoming ban on the destruction of unsold goods - Avery Dennison
Ending Waste: EU's Step to Ban Textile & Footwear Destruction in Fashion Industry - Posts
Companies Selling Consumer Products in the EU (Particularly Clothing, Apparel, and Footwear Companies) Beware: The New ESPR Rules on Unsold Consumer Products Have Now Entered into Force | Crowell & Moring LLP
EU Mandates Textile Producers Pay for Recycling and Bans Destroying Unsold Clothes
Environment - European Commission
PW Krystian
Shoosmiths
Eunews
Carbonfact
La Croix
POLITIS
FashionUnited.fr
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