US-Bundesstaaten verklagen Trump-Regierung wegen globaler Zölle nach Sektion 122

Bearbeitet von: Tatyana Hurynovich

US-Bundesstaaten verklagen Trump-Regierung wegen globaler Zölle nach Sektion 122-1

Am Donnerstag, den 5. März 2026, hat eine beispiellose Koalition, bestehend aus zweiundzwanzig Generalstaatsanwälten verschiedener US-Bundesstaaten und zwei demokratischen Gouverneuren, eine umfassende Klage gegen die exekutive Autorität von Präsident Donald Trump eingereicht. Dieser juristische Vorstoß, der offiziell beim US-Gerichtshof für internationalen Handel in New York anhängig gemacht wurde, stellt die Rechtmäßigkeit der jüngst verhängten globalen Zölle direkt infrage. Die Kläger wenden sich gegen die Einführung einer 15-prozentigen Importgebühr, die nahezu alle Handelspartner weltweit betrifft. Nach Ansicht der Koalition handelt es sich hierbei um eine eklatante Überschreitung der präsidialen Befugnisse, die das verfassungsmäßige Gleichgewicht der Kräfte gefährdet.

Die aktuelle Klagewelle ist eine direkte Reaktion auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 20. Februar 2026, welches die zuvor von der Trump-Administration auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) eingeführten Massenzölle für nichtig erklärte. Um dieses Urteil zu umgehen, griff die Regierung auf die Sektion 122 des Handelsgesetzes von 1974 zurück – ein rechtliches Instrument, das in der US-Handelsgeschichte bisher noch nie für derart weitreichende Zollmaßnahmen herangezogen wurde. Bereits am 24. Februar 2026 hatte die Regierung eine initiale Abgabe von 10 Prozent unter Berufung auf diese Sektion festgesetzt, wobei Finanzminister Scott Bessent bereits zu diesem Zeitpunkt signalisierte, dass eine Erhöhung auf 15 Prozent unmittelbar bevorstehe.

Angeführt wird der rechtliche Widerstand von den Generalstaatsanwälten Dan Rayfield aus Oregon, Letitia James aus New York, Rob Bonta aus Kalifornien und Kris Mayes aus Arizona. In ihrer Klageschrift argumentieren sie, dass Sektion 122 ausschließlich für eng definierte Krisenszenarien wie „große und schwerwiegende Zahlungsbilanzdefizite“ vorgesehen sei und keinesfalls dazu dienen dürfe, gerichtliche Niederlagen wie das IEEPA-Urteil des Supreme Court zu unterlaufen. Dan Rayfield aus Oregon hob hervor, dass die Regierung ihre Energie eher darauf verwenden sollte, den Bürgern die bereits gezahlten Gelder zurückzuerstatten, anstatt die Zollspirale weiter anzudrehen. Kris Mayes aus Arizona fand noch deutlichere Worte und bezeichnete die neuen Maßnahmen als denselben illegalen Machtmissbrauch, der nun lediglich unter dem Deckmantel eines anderen Paragrafen fortgeführt werde.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sektion 122 sind streng gefasst: Sie gestattet dem Präsidenten die Erhebung von Zöllen bis zu einer Höhe von 15 Prozent für eine Dauer von maximal 150 Tagen, ohne dass hierfür eine vorherige Genehmigung durch den Kongress erforderlich ist. Finanzminister Scott Bessent erläuterte die Strategie der Regierung dahingehend, dass dieses Zeitfenster von 150 Tagen genutzt werden soll, um parallele Untersuchungen gemäß den Sektionen 301 und 232 abzuschließen. Ziel sei es, nach Ablauf dieser Frist ein dauerhaftes System von Schutzzöllen zu etablieren. Kush Desai, ein Sprecher des Weißen Hauses, betonte unterdessen, dass die Administration die präsidialen Schritte vor Gericht mit aller Entschlossenheit verteidigen werde. Er beharrte darauf, dass der Präsident lediglich die ihm gesetzlich zustehenden Kompetenzen nutze, um die nationalen Wirtschaftsinteressen und die Stabilität der Zahlungsbilanz zu sichern.

Diese neue juristische Front eröffnet sich zu einem Zeitpunkt, an dem bereits heftige Kämpfe um die Rückerstattung früherer Zollzahlungen geführt werden. Richter Richard Eaton vom US-Gerichtshof für internationalen Handel hat in einem richtungsweisenden Beschluss den US-Zoll- und Grenzschutz (CBP) dazu verpflichtet, die auf dem IEEPA basierenden Zölle rückgängig zu machen. Dies erfordert eine umfassende Neubewertung bereits abgeschlossener Zollvorgänge, was Schätzungen zufolge Rückzahlungsverpflichtungen von über 130 Milliarden US-Dollar auslösen könnte. Es gilt als sicher, dass die Trump-Regierung gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird, was die ohnehin schon komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen in die nächste Instanz tragen dürfte.

Auch auf der internationalen Bühne sorgt das Vorgehen der USA für erhebliche Unruhe. Der französische Präsident Emmanuel Macron drückte seine tiefe Besorgnis aus und mahnte die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien sowie die Wahrung der demokratischen Kontrollmechanismen an. Die Kläger in den USA stützen ihre Argumentation zudem auf einen formalen Fehler der Regierung: Sektion 122 verlangt zwingend eine „breite und einheitliche Anwendung“ der Zölle. Die Tatsache, dass die Administration jedoch gezielte Ausnahmen für bestimmte Gütergruppen gemacht hat – etwa für Produkte, die unter das USMCA-Handelsabkommen fallen – stellt nach Ansicht der Bundesstaaten einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben dar. Diese selektive Anwendung untergrabe die rechtliche Basis, auf der die gesamte Zollstrategie der Regierung fußt.

3 Ansichten

Quellen

  • Handelsblatt

  • The Guardian

  • Forbes

  • Trans.INFO

  • Oregon Department of Justice

  • The Hindu

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