EuGH verpflichtet EU-Mitgliedstaaten zur Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen
Bearbeitet von: Tatyana Hurynovich
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Sitz in Luxemburg fällte am 25. November 2025 eine richtungsweisende Entscheidung im Fall C-713/23 „Trojan“. Dieses Urteil schreibt allen EU-Mitgliedstaaten vor, gleichgeschlechtliche Ehen, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig geschlossen wurden, anzuerkennen. Der EuGH stellte klar, dass die Weigerung einer solchen Anerkennung – selbst wenn kein entsprechendes nationales Gesetz existiert – gegen die Grundrechte der EU-Bürger verstößt. Dies betrifft insbesondere das Recht auf Freizügigkeit und Wohnsitz sowie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, wie es in Artikel 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist.
Das Gericht urteilte, dass die Nichtanerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, während Ehen zwischen heterosexuellen Paaren aus dem Ausland akzeptiert werden, eine klare Diskriminierung darstellt. Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung stand der Fall eines polnischen Paares, das im Jahr 2018 in Berlin, Deutschland, rechtsgültig geheiratet hatte. Nach dem Umzug des Ehepaares nach Polen verweigerten die dortigen Behörden die Transkription – also die offizielle Registrierung – ihrer deutschen Heiratsurkunde. Als Begründung wurde das polnische Recht angeführt, welches Partnerschaften zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht vorsieht.
Der EuGH präzisierte, dass diese Verpflichtung Polen nicht dazu zwingt, das innerstaatliche Recht zur Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen auf eigenem Territorium zu ändern. Da die Transkription jedoch der einzige gangbare juristische Weg war, um die ausländische Ehe in Polen effektiv anzuerkennen, muss das Land dieses Verfahren diskriminierungsfrei anwenden, gleichermaßen für gleichgeschlechtliche wie für heterosexuelle Verbindungen. Dieses wegweisende Urteil erging auf Basis eines Vorabentscheidungsersuchens, das vom Obersten Verwaltungsgericht Polens initiiert worden war.
Diese Entscheidung stärkt die Vorrangstellung der EU-Grundrechte und der Freizügigkeitsbestimmungen gegenüber nationalen Verfassungsdefinitionen der Ehe. Es markiert einen bedeutenden Schritt hin zur Harmonisierung der Anerkennung familiärer Bindungen für Unionsbürger, die mobil sind. Der Gerichtshof demonstrierte einen pragmatischen Ansatz, indem er die Verpflichtung strikt auf die Anerkennung im Rahmen des EU-Rechts konzentrierte. Dadurch wird ein Gleichgewicht zwischen der nationalen Souveränität in Ehefragen und dem Schutz der Rechte der EU-Bürger hergestellt.
Das aktuelle Urteil baut auf der wegweisenden Entscheidung „Coman“ aus dem Jahr 2018 auf, welche zuvor bereits die Aufenthaltsrechte für Ehepartner von EU-Bürgern gleichen Geschlechts gefestigt hatte, indem sie feststellte, dass der Begriff „Ehegatte“ geschlechtsneutral zu interpretieren sei. Die Situation des polnischen Paares beleuchtet die rechtliche Grauzone, die in Mitgliedstaaten entstehen kann, wenn für gleichgeschlechtliche Paare kein gleichwertiger rechtlicher Status existiert. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte sich zuvor in Fällen gegen Polen eingeschaltet, insbesondere mit Urteilen im Dezember 2023 („Przybyszewska und andere gegen Polen“) und im September 2024 („Formela und andere gegen Polen“), in denen eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Familienlebens aufgrund fehlender rechtlicher Anerkennungsmechanismen festgestellt wurde.
Bereits die Schlussfolgerung des Generalanwalts Richard de la Tour vom 3. April 2025 deutete auf die Notwendigkeit einer solchen Klärung hin. Er betonte, dass die Ablehnung der Transkription ein rechtliches Vakuum schaffe, falls keine alternativen Anerkennungsformen zur Verfügung stünden. Rechtsexperten sehen in diesem Beschluss für Polen, dessen Verfassung von 1997 in Artikel 18 die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert, eine direkte Aufforderung, die gesamteuropäischen Gleichheitsstandards zu respektieren. Nunmehr muss das zuständige polnische Verwaltungsgericht den Fall des Paares im Einklang mit den Vorgaben des EuGH abschließend klären.
Quellen
dariknews.bg
El Norte de Castilla
20minutes
tv3.lv
El Diario Vasco
Top EU court forces Poland to recognise same sex marriages from other EU countries
Европейският съд разпореди да започнем да признаваме гей браковете - Actualno.com
Same sex marriage should be recognized throughout EU, court says - TVP World
ECJ Advocate General wants same-sex marriages registered in Poland
EFE
LegalToday
El Español
Senenews
CURIA
European Papers
LINFO.re
Université libre de Bruxelles
Recognition of same-sex unions in Poland - Wikipedia
Top EU court forces Poland to recognise same sex marriages from other EU countries
EU Countries Required to Recognise Same-Sex Marriages - Conflingo
EU court orders Poland to recognise same-sex marriages conducted in other member states
Advocate General Richard de la Tour: Member States of the EU are Required to Recognize the Same-sex Marriage Concluded in Another Member State
LegalToday
Infobae
Levante-EMV
Andalucía Información
Crónica Legal
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