Zuckerberg vor Gericht: Musterprozess zu Design-Abhängigkeit bei Social Media

Bearbeitet von: gaya ❤️ one

Der CEO von Meta Platforms, Mark Zuckerberg, wird im Rahmen eines Musterprozesses vor dem Superior Court in Los Angeles aussagen müssen. Im Zentrum der Verhandlung steht die Klägerin K.G.M., eine 20-jährige Frau, die geltend macht, dass absichtliche Designmerkmale von Instagram und YouTube eine Abhängigkeit ausgelöst und ihre psychische Gesundheit nachhaltig geschädigt hätten, was sich in Depressionen und Suizidgedanken manifestiere. K.G.M. begann demnach bereits im Alter von sechs Jahren mit YouTube und mit elf Jahren mit Instagram, was die Argumentation der Klägerseite stützt, dass die Plattformen auf junge Nutzer ausgerichtet sind.

Die juristische Strategie der Kläger stützt sich auf die Theorie des „Addiction by Design“, welche behauptet, dass Funktionen wie das „infinite scrolling“ bewusst maximiert wurden, um die Nutzerbindung auf Kosten des jugendlichen Wohlbefindens zu steigern. Dieser Prozess in Los Angeles stellt den ersten großen Testfall für eine Welle von insgesamt 1.600 konsolidierten, ähnlichen Klagen in den Vereinigten Staaten gegen die Praktiken der Technologiekonzerne dar. Die Verteidigung von Meta hält dem entgegen, dass die psychischen Herausforderungen der Klägerin ihre Ursache in einem schwierigen häuslichen Umfeld, einschließlich Missbrauch und familiären Problemen, hätten, lange vor der Nutzung sozialer Medien. Zudem wird von der Verteidigung betont, dass bei K.G.M. keine klinische Sucht diagnostiziert wurde, was die Kausalität zwischen Plattformnutzung und psychischer Erkrankung in Frage stelle.

Richterin Carolyn Kuhl hatte zuvor einen Antrag auf summarische Abweisung der Klage abgelehnt, da Hinweise auf eine durch Designfunktionen verursachte zwanghafte Nutzung vorlägen. Diese Entscheidung schränkt den Schutz durch Section 230 für Meta und Google ein. Die Implikationen dieses Verfahrens werden mit historischen Rechtsstreitigkeiten gegen die Tabakindustrie verglichen, bei denen Konzernen vorgeworfen wurde, bewusst süchtig machende Produkte verschwiegen zu haben. Während die ursprünglichen Mitbeklagten TikTok und Snapchat bereits vor Prozessbeginn vertrauliche außergerichtliche Vergleiche mit K.G.M. schlossen, setzen Meta und Google auf eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Die bevorstehende Aussage Zuckerbergs ist von besonderer Relevanz, da sie einen seltenen direkten Auftritt des Meta-Chefs vor einer Jury zu Fragen der Jugendsicherheit und des Plattformdesigns darstellt. Instagram-Chef Adam Mosseri hatte bereits ausgesagt und das Suchtpotenzial relativiert, indem er es mit der Faszination für Fernsehserien verglich, während er eine „klinische Sucht“ bestritt. Die Debatte um die Verantwortung der Plattformen wird durch internationale Entwicklungen flankiert, welche die Notwendigkeit einer Regulierung des Plattformdesigns unterstreichen. Die Europäische Kommission untersucht im Rahmen des Digital Services Act (DSA) gezielt Mechanismen wie das „infinite scrolling“ und droht mit empfindlichen Geldbußen. Die Entscheidung der Geschworenen in diesem Fall könnte die zukünftige Gestaltung digitaler Plattformen weltweit maßgeblich beeinflussen.

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Quellen

  • GameReactor

  • Portal 072info

  • The New York Times

  • Associated Press

  • Reuters

  • The Guardian

  • NBC News

  • Daily Journal

  • Associated Press

  • Los Angeles Times

  • Seeking Alpha

  • The Guardian

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