EU besiegelt rechtsverbindlichen schrittweisen Ausstieg aus russischem Erdgas bis 2027
Bearbeitet von: Tatyana Hurynovich
Am Mittwoch, dem 3. Dezember 2025, wurde in Brüssel eine wegweisende Einigung erzielt: Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich auf einen politischen Grundsatzbeschluss zum vollständigen Importstopp von russischem Erdgas geeinigt. Dieser Beschluss ist das Herzstück der REPowerEU-Strategie, deren erklärtes Ziel es ist, die energiepolitischen Abhängigkeiten von Moskau endgültig zu kappen. Die Vereinbarung etabliert ein rechtsverbindliches, gestaffeltes Verbot für den Bezug von sowohl verflüssigtem Erdgas (LNG) als auch Pipelinegas aus Russland. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wertete dies als den Beginn einer „neuen Ära, der Ära der vollständigen europäischen Energieunabhängigkeit von Russland“.
Die getroffene Vereinbarung spiegelt eine drastische Reduzierung der Abhängigkeit wider. Während Russland im Jahr 2021 noch 45 Prozent des Gasimports der EU lieferte, sank dieser Anteil bis Oktober 2025 auf nur noch etwa 12 bis 13 Prozent. EU-Energiekommissar Dan Jørgensen betonte, Europa habe sich bewusst für Energiesicherheit und Souveränität entschieden und damit die Tür für volatile Lieferketten geschlossen. Die Verordnung sieht klare Zeitachsen für die Beendigung bestehender Verträge vor. Dies stellte einen wichtigen Kompromiss dar, insbesondere im Hinblick auf die Bedenken von Ländern wie Ungarn und der Slowakei, die sich zuvor gegen härtere Maßnahmen ausgesprochen hatten.
Für kurzfristige Verträge, die vor dem 17. Juni 2025 abgeschlossen wurden, tritt das Importverbot für LNG am 25. April 2026 in Kraft, während für Pipelinegas die Frist der 17. Juni 2026 gesetzt wurde. Auch die Termine für längerfristige Vereinbarungen sind streng reguliert. Das Verbot für langfristige LNG-Importverträge greift ab dem 1. Januar 2027, was den Bestimmungen des 19. Sanktionspakets entspricht. Beim Pipelinegas soll der schrittweise Ausstieg bis zum 30. September 2027 abgeschlossen sein, sofern die Zielvorgaben für die Gasspeicherfüllstände erreicht werden, spätestens jedoch bis zum 1. November 2027.
Lars Aagaard, der dänische Minister für Klima, Energie und Versorgung, der den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehatte, hob hervor, dass dieses dauerhafte Verbot ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung zur Stärkung der Sicherheit sei. Um die Einhaltung der neuen Regelungen zu gewährleisten, wird ein System von Vorabgenehmigungen für Importe eingeführt: Für russisches Gas müssen Informationen mindestens einen Monat vor der Einfuhr bereitgestellt werden. Allerdings wird dieses Verfahren der Vorabzustimmung nicht für Importe aus großen Produzentenländern gelten, die 2024 mehr als fünf Milliarden Kubikmeter Gas in die EU exportiert haben, oder für Länder ohne entsprechende Infrastruktur.
Der Fahrplan von REPowerEU, der als Reaktion auf die russische Invasion in der Ukraine im Jahr 2022 ins Leben gerufen wurde, zielte ursprünglich darauf ab, die Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen bis 2030 vollständig zu beenden. Um die Ziele von REPowerEU zu erreichen, sind bis 2027 zusätzliche Investitionen in Höhe von 210 Milliarden Euro erforderlich. Diese Mittel werden als Investition in Unabhängigkeit und Sicherheit betrachtet und sollen jährlich fast 100 Milliarden Euro an Importkosten einsparen. Dieser nun verabschiedete Rechtsakt schafft regulatorische Klarheit für die Diversifizierung der Bezugsquellen und beschleunigt die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien.
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Quellen
newsbomb.gr
Bloomberg
Ukrainska Pravda
The Hindu
belganewsagency.eu
A News
TRT World
Euractiv
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