Neuer EU-Migrationspakt stößt vor der Umsetzung im Jahr 2026 auf scharfe Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Bearbeitet von: Tatyana Hurynovich
Die vor kurzem verabschiedete Migrationspolitik der Europäischen Union, die als Pakt zu Migration und Asyl bekannt ist, sieht sich im Vorfeld ihrer vollständigen Inkraftsetzung im Juni 2026 erheblichem Widerstand aus der Menschenrechtsgemeinschaft gegenüber. Die gesetzlichen Änderungen, die von zentristischen und rechtsgerichteten Abgeordneten des Europäischen Parlaments unterstützt wurden, erfuhren ihre formale Bestätigung im April 2024. Dies löste umgehend scharfe Verurteilungen durch mehr als 70 Menschenrechtsorganisationen aus. Nachdem das Europäische Parlament den Pakt am 10. April 2024 offiziell angenommen hatte und der Rat der EU am 14. Mai 2024 folgte, wurde ein neuer gesetzlicher Rahmen geschaffen, den die Mitgliedstaaten bis Juni 2026 vollständig in nationales Recht überführen müssen.
Ein zentrales Element, das für heftige Kontroversen sorgt, ist die geplante Einrichtung sogenannter „Rückkehrzentren“. Diese sollen außerhalb der EU-Jurisdiktion angesiedelt werden und dazu dienen, Personen unterzubringen, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Menschenrechtsgruppen, darunter Freedom for Eurasia, kritisieren diesen Mechanismus scharf. Er ermöglicht es, Asylsuchende in „sichere Drittstaaten“ wie Bangladesch oder Indien abzuschieben, ohne dass eine individuelle Verbindung des Antragstellers zu diesem Land zwingend berücksichtigt werden muss. Experten weisen darauf hin, dass dies direkt gegen internationales Recht verstößt, insbesondere gegen das Prinzip der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement). Zudem befürchten Juristen, dass die Vereinheitlichung der Politik bezüglich sicherer Drittstaaten die Beweislast für das Fehlen von Verfolgung auf die schutzbedürftigen Antragsteller abwälzt, was zu beschleunigten Ablehnungen ohne umfassende Einzelfallprüfung führen könnte.
Im Rahmen des Paktes ist zudem ein jährlicher Solidaritätsfonds vorgesehen, der im Jahr 2026 ein Volumen von 420 Millionen Euro erreichen soll. Alternativ kann diese Unterstützung in Form von 21.000 Umsiedlungen oder anderen Solidaritätsmaßnahmen geleistet werden. Dieser Fonds ist darauf ausgelegt, jene Staaten zu entlasten, die dem größten Migrationsdruck ausgesetzt sind – allen voran Zypern, Griechenland, Italien und Spanien. Die Beiträge zu diesem Fonds, dessen offizielle Bestätigung durch den Rat der EU noch aussteht, erfolgen auf freiwilliger Basis und können durch Umsiedlungen, Finanzzahlungen oder alternative Maßnahmen erbracht werden. Kritiker bemängeln hierbei eine potenzielle Doppelmoral: Die EU unterstütze Maßnahmen, die sie in anderen Rechtsräumen kritisiere, während sie gleichzeitig ihre Verpflichtung zu den Grundrechten betone.
Das umfassende Gesetzespaket verfolgt das Ziel, das Grenzmanagement zu stärken, Migrationsprozesse zu beschleunigen und flexibler zu gestalten sowie eine striktere Rückkehrpolitik zu etablieren. Die aktuelle Debatte konzentriert sich letztlich auf die fundamentale Frage, ob die Europäische Union in der Lage ist, eine strengere Außen- und Rückkehrpolitik durchzusetzen, ohne dabei ihre grundlegenden internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Flüchtlingen zu verletzen. Den Mitgliedstaaten verbleiben nun zwei Jahre Zeit, um die vollständige Implementierung des Paktes bis zum Stichtag im Juni 2026 abzuschließen.
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Quellen
emakedonia.gr
The Guardian
The Guardian
Atalayar
УНН
Balkanweb.com
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