EU erzielt Grundsatzvereinbarung zur Regulierung neuer genomischer Technologien in der Landwirtschaft

Bearbeitet von: Tatyana Hurynovich

Am 4. Dezember 2025 einigten sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament auf eine vorläufige politische Einigung. Diese Einigung schafft den rechtlichen Rahmen für den Einsatz neuer genomischer Technologien (NGT) in der Pflanzenzüchtung. Dieser Beschluss markiert einen bedeutenden Kurswechsel in der Agrarpolitik der EU. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu steigern, die Ernährungssicherheit zu festigen und die Nachhaltigkeitsziele voranzubringen.

Die nun verabschiedete Gesetzesinitiative zielt darauf ab, die agrarbiotechnologischen Vorschriften zu modernisieren. Diese waren seit 2001 unverändert geblieben, also lange bevor moderne Werkzeuge wie CRISPR-Cas9 zur Verfügung standen, welche eine präzisere Genom-Editierung von Pflanzen ermöglichen. Ein zentraler Bestandteil des erzielten Kompromisses ist die Einführung eines zweistufigen Regulierungssystems für Pflanzen, die mittels NGT erzeugt wurden. Pflanzen, die der sogenannten Kategorie 1 zugeordnet werden, sollen von der geltenden Gesetzgebung für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ausgenommen werden. Dies gilt unter der Bedingung, dass sie bestimmte Kriterien erfüllen, die in einer spezifischen Ausschlussliste aufgeführt sind. Diese Kategorie richtet sich an jene Veränderungen, deren Ergebnis mit traditionellen Züchtungsmethoden vergleichbar wäre.

Pflanzen der Kategorie 2 unterliegen hingegen einer strengeren Aufsicht. Dies spiegelt einen differenzierten Ansatz bei der Risikobewertung wider, der komplexeren genetischen Veränderungen Rechnung trägt. Die beteiligten Institutionen sind überzeugt, dass diese Unterscheidung es den Landwirten ermöglichen wird, Sorten zu entwickeln, die widerstandsfähiger gegen klimatische Herausforderungen sind und weniger Betriebsmittel benötigen. Die Akteure betonen, dass die Aktualisierung der Gesetzgebung essenziell ist, um die externe Abhängigkeit des Agrar- und Ernährungssektors der EU zu reduzieren.

Die vorliegende vorläufige Vereinbarung stellt einen Versuch dar, die Förderung von Innovationen, die zu höheren Erträgen und besserer Resilienz führen können, mit den Bedenken verschiedener Interessengruppen in Einklang zu bringen. Insbesondere geht es um Fragen der Rückverfolgbarkeit und die mögliche Marktbeherrschung. Experten und Züchter hatten zuvor eindringlich davor gewarnt, dass die starren Regeln aus dem Jahr 2001 die Entwicklung der Genom-Editierungstechnologie in Europa empfindlich hätten hemmen können. Durch die Schaffung der Ausschlussliste und klar definierter Kriterien für Kategorie 1 werden diese Hürden für bestimmte, als weniger riskant eingestufte Produkte beseitigt. Dies dürfte die Markteinführung neuer, besser angepasster Sorten beschleunigen.

Die am 4. Dezember 2025 getroffene Einigung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer risikoproportionalen Regulierung der Biotechnologien innerhalb der EU-Landwirtschaft. Sie soll die europäischen Landwirte angesichts des zunehmenden klimatischen Drucks und des Strebens nach Autarkie im Agrarsektor unterstützen. Der Erfolg der Implementierung dieses zweigliedrigen Systems wird maßgeblich davon abhängen, wie präzise die Ausschlussliste gestaltet ist und wie die Kontrollmechanismen für die Rechte an den Zuchtmaterialien funktionieren. Dies ist ein entscheidender Punkt, um sowohl Innovation als auch einen fairen Wettbewerb auf dem Markt zu gewährleisten.

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Quellen

  • Ruminantia - Web Magazine del mondo dei Ruminanti

  • Ruminantia

  • Seed World Europe

  • Inquirer Business

  • Agenparl

  • Adepp

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