EU beschließt erste einheitliche Regeln für Tierwohl und Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen
Bearbeitet von: Tatyana Hurynovich
Im Jahr 2025 wurde eine wegweisende, vorläufige Gesetzgebungsvereinbarung zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament erzielt. Diese Einigung bildet die Grundlage für die ersten europaweit geltenden, vereinheitlichten Vorschriften zum Wohlbefinden und zur vollständigen Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen innerhalb der gesamten EU. Das Hauptziel dieser neuen Direktiven ist es, dem unlauteren Züchten sowie dem grenzüberschreitenden illegalen Tierhandel wirksam Einhalt zu gebieten.
Die Europäische Kommission liefert Zahlen, die die Brisanz des Themas unterstreichen: Der Heimtierhandel in der EU generiert einen jährlichen Umsatz von beachtlichen 1,3 Milliarden Euro. Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass rund 60 Prozent aller Hunde und Katzen online erworben werden. Diese Entwicklung schafft ideale Bedingungen für Betrugsfälle und die Haltung der Tiere unter unwürdigen Bedingungen. Ein zentraler Pfeiler der neuen Bestimmungen ist die zwingende Einführung des Mikrochip-Systems. Jede Katze und jeder Hund muss demnach gechippt und in nationalen Datenbanken registriert werden. Diese nationalen Register werden künftig auf europäischer Ebene miteinander vernetzt sein.
Oliver Varhelyi, EU-Kommissar für Nachbarschaftspolitik und Erweiterung, betonte, dass diese Maßnahmen eine direkte Reaktion auf den Bürgerwillen darstellen. Schließlich sprechen sich 74 Prozent der europäischen Bürgerinnen und Bürger für einen stärkeren Schutz ihrer Haustiere aus. Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab, die Tiere als Familienmitglieder und nicht als bloße Konsumgüter zu behandeln, was die soziale Relevanz dieser Verordnung unterstreicht, da etwa 44 Prozent der Haushalte in der EU Haustiere halten.
Für gewerbliche Akteure – Züchter, Händler und Tierheimbetreiber – wird eine Anpassungsfrist von vier Jahren eingeräumt, um sich vollständig auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Private Halter, die nicht gewerblich tätig sind, profitieren von deutlich längeren Übergangsfristen: Zehn Jahre für Hundehalter und sogar fünfzehn Jahre für Katzenbesitzer ab dem Zeitpunkt der formellen Verabschiedung der Verordnung. Das gesamte Gesetzespaket soll voraussichtlich 2026 offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt zwei Jahre nach dieser Publikation in Kraft, inklusive aller Übergangsregelungen.
Darüber hinaus etabliert die Verordnung strenge ethische Standards im Zuchtbereich. So wird die gezielte Verpaarung von nahen Verwandten, wie Eltern mit Nachkommen oder Geschwistern untereinander, explizit untersagt. Ausnahmen sind lediglich für die Erhaltung lokaler Rassen mit einem begrenzten Genpool vorgesehen. Ein weiteres wichtiges Verbot betrifft die Zucht und den Verkauf von Tieren mit extremen physischen Merkmalen, die deren Gesundheit nachweislich beeinträchtigen. Ebenso werden schmerzhafte Eingriffe wie das Kupieren von Ohren oder Ruten untersagt, es sei denn, es liegt eine zwingende medizinische Indikation vor.
Zu den weiteren Kernpunkten gehört das Verbot des Verkaufs von Hunden und Katzen in Zoogeschäften. Dies soll Impulskäufe verhindern und sicherstellen, dass die Tiere von Anfang an angemessen sozialisiert werden. Gewerbliche Einrichtungen sind verpflichtet, ihren Schützlingen jederzeit Zugang zu sauberem Wasser und angemessener Nahrung zu gewähren; für Hunde ist zudem ein täglicher Auslauf zwingend vorgeschrieben. Die Berichterstatterin des Dokuments, die Europaabgeordnete Veronica Vernale, hob hervor, dass die Verschärfung der Auflagen es unseriösen Akteuren deutlich erschweren wird, ihre Geschäfte im Verborgenen weiterzuführen.
Um die lückenlose Nachverfolgbarkeit der Tiere zu gewährleisten, müssen Besitzer, die mit ihren Haustieren in die Union reisen, diese mindestens fünf Werktage vor der Einreise online registrieren. Sollte das Tier für den Verkauf bestimmt sein, ist nach dem Grenzübertritt ebenfalls die obligatorische Kennzeichnung und Registrierung in der EU-Datenbank erforderlich. Diese Maßnahmen tragen dem wachsenden Bewusstsein Rechnung, dass Haustiere ein vollwertiges Mitglied der Familie darstellen.
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Quellen
PetsAndCompany
EU Reporter
Animalweb
FVE – Federation of Veterinarians of Europe
The Brussels Times
European Commission
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