Verschärfte Überprüfung von Social-Media-Profilen für H-1B- und H-4-Visa durch das US-Außenministerium ab dem 15. Dezember

Bearbeitet von: Tatyana Hurynovich

Das US-Außenministerium führt eine signifikante Verschärfung der Verifizierungsverfahren für Antragsteller der Arbeitsvisa H-1B sowie für deren Ehepartner, die das H-4-Visum beantragen, ein. Diese neuen Kontrollmechanismen treten am 15. Dezember 2025 in Kraft, wie aus einem internen Telegramm des Ministeriums vom 2. Dezember 2025 hervorgeht.

Der Kern dieser Neuerung besteht darin, dass sämtliche Antragsteller für nicht-immigrantische Visa der Kategorien H-1B, H-4, F, M und J ihre Profile in sozialen Netzwerken auf öffentlich zugänglich umstellen müssen. Dies dient der konsularischen Analyse. Das Außenministerium begründet diesen Schritt damit, dass die erweiterte Kontrolle jede Visumsanfrage in den Bereich der nationalen Sicherheitsbewertung rückt. Ziel sei es, sicherzustellen, dass Antragsteller nicht die Absicht hegen, amerikanischen Bürgern oder den nationalen Interessen zu schaden. Diese Anforderung erstreckt sich auf die gesamte digitale Präsenz, einschließlich professioneller Netzwerke wie LinkedIn, und betrifft sowohl den Hauptantragsteller als auch die mitreisenden Familienmitglieder unter dem H-4-Status.

Diese Maßnahme reiht sich nahtlos in die fortlaufende Politik der aktuellen Administration ein, die Einwanderungsbestimmungen konsequent zu verschärfen. Bereits im Juni 2025 wurden ähnliche Überprüfungen von Social-Media-Konten für Antragsteller von Studentenvisa implementiert. Im September 2025 kam es zu einer drastischen Erhöhung der finanziellen Hürden: Am 19. September unterzeichnete Präsident Donald Trump eine Proklamation, die eine zusätzliche Gebühr von 100.000 US-Dollar für die Bearbeitung neuer H-1B-Petitionen ab dem 21. September 2025 festlegte. Dies stellte einen starken Kontrast zu den zuvor üblichen Gebühren zwischen 1.700 und 4.500 US-Dollar dar.

Gemäß der internen Anweisung sind Konsularbeamte nun angehalten, die berufliche Laufbahn der Antragsteller detailliert zu analysieren. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit Inhaltsmoderation, Faktenprüfung, Online-Sicherheit und der Verbreitung von Desinformation. Das interne Memo vom 2. Dezember legt fest, dass Konsuln die Visaverweigerung anstreben müssen, sollten Beweise dafür gefunden werden, dass ein Kandidat an Zensur oder Versuchen zur Zensur geschützter Meinungsäußerungen innerhalb der USA beteiligt war. Diese Vorgehensweise markiert eine grundlegende Verschiebung, da hochqualifizierte Arbeitsvisa nun primär unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit betrachtet werden.

Die H-1B-Visa sind für US-Technologieunternehmen von entscheidender Bedeutung, da Bürger Indiens über 70 Prozent aller jährlich erteilten H-1B-Visa ausmachen. Die neue Auflage, die eine obligatorische Offenlegung der persönlichen Online-Präsenz vorschreibt, stellt für diese Antragsteller eine erhebliche Belastung dar. Während das Außenministerium darauf abzielt, Amerikaner vor Bedrohungen zu schützen, weisen Kritiker auf die inhärente Subjektivität der Kriterien hin, insbesondere in Bezug auf Zensur und Online-Sicherheit, die nun in den Entscheidungsprozess einfließen. Somit müssen sich H-1B- und H-4-Antragsteller ab dem 15. Dezember 2025 auf eine beispiellose Transparenz ihrer digitalen Existenz gegenüber den konsularischen Vertretungen einstellen.

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Quellen

  • Al Jazeera Online

  • Fragomen

  • NEPYORK

  • Bloomberg Law News

  • Newsonair

  • Travel.gov

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