EU beschließt neue Tierschutzgesetze für Hunde und Katzen

Bearbeitet von: Katerina S.

Die Europäische Union hat einen bedeutenden Schritt zur Vereinheitlichung der Tierschutzstandards vollzogen. Mit der Verabschiedung neuer Gesetze werden auf dem gesamten Gebiet des Blocks einheitliche Vorschriften für die Haltung von Hunden und Katzen eingeführt. Das Hauptziel dieser Verordnung ist es, die Qualität der Versorgung von Haustieren signifikant zu erhöhen und gleichzeitig illegale Zuchtpraktiken sowie den Handel, der dem Wohl der Tiere schadet, wirksam zu unterbinden. Diese Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU bekräftigt das vom Parlament proklamierte Leitprinzip: Haustiere sind Familienmitglieder und keine bloßen Handelswaren.

Ein Kernstück dieser umfassenden Reform stellt die obligatorische Kennzeichnung dar. Künftig muss jedes Tier, ob Hund oder Katze, mit einem Mikrochip versehen und in den jeweiligen nationalen Datenbanken registriert werden. Diese nationalen Register werden dann in ein europäisches Gesamtsystem integriert, um eine lückenlose Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. Diese Maßnahme ist besonders wichtig im Kampf gegen den illegalen Tierhandel, der laut Schätzungen des Europäischen Parlaments jährlich rund 1,3 Milliarden Euro Umsatz generiert und oft auf gefälschten Impfunterlagen basiert. Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese bezeichnete diese Entwicklung als einen entscheidenden Vorstoß zur Zerschlagung der sogenannten „Hundemafia“.

Für die Umsetzung der Chip-Pflicht wurden gestaffelte Fristen festgelegt. Gewerbliche Akteure, darunter Züchter und Händler, müssen ihre Tiere innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes kennzeichnen. Privatbesitzer erhalten eine längere Übergangsfrist: Hunde müssen innerhalb von zehn Jahren gechippt werden, während Katzen erst innerhalb von fünfzehn Jahren nach Gesetzesbeginn registriert sein müssen. Tiere, die für den kommerziellen Verkauf in die EU eingeführt werden, müssen spätestens fünf Tage vor ihrer Einreise gechippt und in der nationalen Datenbank erfasst sein.

Darüber hinaus führt das neue Gesetz strenge Auflagen für Zuchtmethoden ein, um genetische Defekte und daraus resultierende Krankheiten zu verhindern. Die Zucht zwischen eng verwandten Tieren, einschließlich Eltern-Kind-Paaren und vollständigen Geschwistern, wird kategorisch untersagt. Ein weiteres Verbot betrifft Zuchtselektionen, die auf die Entwicklung extremer körperlicher Merkmale abzielen, welche das Tierwohl beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere stark abgeflachte Schnauzen (Brachyzephalie) oder extrem kurze Gliedmaßen. Tiere, die solche belastenden Merkmale aufweisen, könnten zukünftig von Ausstellungen und Wettbewerben ausgeschlossen werden. Diese Bestimmungen, ergänzt durch Obergrenzen für die Anzahl der Würfe pro Hündin und vorgeschriebene Ruhezeiten, sollen die Ausbeutung von Tieren im Streben nach Profit eindämmen.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen werden weitere Schutzmechanismen implementiert. Kosmetische Eingriffe, die zu Verstümmelungen führen, wie das Kupieren von Ohren oder Ruten, werden generell verboten, es sei denn, es liegt eine zwingende medizinische Notwendigkeit vor. Ebenso wird EU-weit der Einsatz von Stachelhalsbändern oder Elektroschockhalsbändern untersagt. Diese Maßnahmen unterstreichen den Wandel hin zu einem umfassenderen Verständnis von Tierwohl.

Die neue Gesetzesgrundlage fand im Europäischen Parlament eine breite Mehrheit: 457 Abgeordnete stimmten dafür, während lediglich 17 dagegen votierten.

Quellen

  • RTBF

  • europa press

  • Site-LeVif-FR

  • AmericaMalls & Retail

  • Public now

  • Mon gustave Comparateur Assurances

  • Parlement européen

  • Le Vif

  • Fondation 30 Millions d'Amis

  • The European Sting

  • EFE

  • Public now

  • EU Reporter

  • LEOH

  • UEVP

  • The Animal Reader

  • Mon gustave Comparateur Assurances

  • Animalweb

  • The European Sting

  • EUnewsletter.eu

  • Europa Press EsEuropa

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