
Europa ändert die Einreise ab dem 10. April: Was das EES ist und was Touristen nun an der Grenze erwartet
Autor: Aleksandr Lytviak

Ab dem 10. April 2026 wird in 29 Ländern des Schengen-Raums das Entry/Exit System (EES) vollständig eingeführt — ein neues digitales System zur Erfassung von Ein- und Ausreisen. Es ersetzt die gewohnten Passstempel durch eine biometrische Registrierung: Fingerabdrücke und Gesichtsscans. Touristen aus Nicht-EU-Staaten (einschließlich Russland, den USA, Großbritannien und anderen) werden dieses Verfahren bei Kurzreisen von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen durchlaufen.
Dies ist die bedeutendste Änderung an den europäischen Grenzen seit Jahren. Ziel ist es, die Kontrollen zu automatisieren, die Aufenthaltsdauer präziser zu überwachen und Dokumentenbetrug zu verringern.
Was passiert ist
Die Europäische Kommission hat offiziell bestätigt: Ab dem 10. April 2026 wird das EES an allen Außengrenzen des Schengen-Raums vollumfänglich zur Pflicht. Das System wurde bereits ab dem 12. Oktober 2025 schrittweise eingeführt, doch bisher wurden noch nicht an allen Übergängen sämtliche Daten im vollen Umfang erfasst. Nun werden Passstempel komplett abgeschafft und stattdessen ein digitaler Datensatz erstellt.
Bei der ersten Einreise werden von Nicht-EU-Bürgern folgende Daten erhoben:
- Fingerabdrücke (in der Regel von vier Fingern jeder Hand);
- ein Gesichtsfoto;
- Reisepassdaten.
Bei künftigen Reisen gleicht das System die Biometrie lediglich mit dem bereits vorhandenen Datensatz ab — das soll den Prozess in Zukunft beschleunigen.
Was das für Touristen bedeutet
Die Warteschlangen an der Grenze könnten in den ersten Wochen und insbesondere während der Sommersaison länger werden. Flughäfen wie Paris, Frankfurt, Amsterdam und Madrid warnen bereits vor möglichen Verzögerungen. Anstelle eines schnellen Stempels muss man sich nun zu einem speziellen Schalter oder einem Selbstbedienungs-Terminal begeben.
Vorteile: Das System berechnet die Aufenthaltstage automatisch, wodurch das Risiko sinkt, das 90-Tage-Limit versehentlich zu überschreiten. Zudem hilft die Biometrie dabei, gefälschte Pässe und wiederholte Verstöße zu bekämpfen.
Nachteile: Bei der Ersterfassung wird das Verfahren mehr Zeit in Anspruch nehmen — je nach Auslastung zwischen wenigen Minuten und 10 bis 15 Minuten. In Spitzenzeiten (Sommer 2026) können einige Länder vorübergehend auf bestimmte EES-Elemente verzichten, um einen Kollaps zu vermeiden.
Was sicher feststeht
- Wer betroffen ist: Nicht-EU-Bürger, die für einen Kurzaufenthalt (Tourismus, Geschäftsreisen, Transit) in den Schengen-Raum einreisen. Bürger der EU und des Schengen-Raums sowie Inhaber von Aufenthaltstiteln oder Langzeitvisa sind hiervon befreit.
- Ausnahmen: Irland und Zypern nehmen nicht am EES teil.
- Speicherdauer der Daten: Die biometrischen Daten werden bis zu 5 Jahre lang oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Eintrags gespeichert.
- Vorabregistrierung: Nicht erforderlich. Alles erfolgt direkt an der Grenze. An einigen Flughäfen werden bereits Selbstbedienungs-Terminals und die mobile App "Travel to Europe" getestet.
- Stempel: Ab dem 10. April werden diese nicht mehr vergeben.
Alle Daten wurden durch die offizielle Website der EU-Kommission und Erklärungen vom 30. März 2026 bestätigt.
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel in einem Schengen-Land besitzen
1. Sie sollten nicht im EES registriert werden.
Das bedeutet, dass beim Überschreiten der Schengen-Außengrenze für Sie keine EES-Erfassung der Ein- und Ausreise erfolgen darf, wie sie für Kurzzeittouristen vorgesehen ist. Dementsprechend darf das EES Ihnen die Aufenthaltstage nicht wie einem gewöhnlichen Besucher nach der 90/180-Regel anrechnen.
2. Biometrie speziell für das EES ist in der Regel nicht erforderlich.
Fotos und Fingerabdrücke werden im Rahmen des neuen Systems nur von Personen erhoben, die für einen Short Stay einreisen: mit einem Kurzzeitvisum oder visumfrei für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Inhaber eines Aufenthaltstitels oder eines nationalen Visums (Long-stay visa) sind von diesem Verfahren ausgenommen.
3. Das Recht, in dem Land zu leben, das den Aufenthaltstitel ausgestellt hat, bleibt wie bisher bestehen.
Der offizielle 90/180-Tage-Rechner weist ausdrücklich darauf hin: Wenn Sie einen EU-Aufenthaltstitel oder ein nationales Visum besitzen, findet die 90/180-Regel keine Anwendung auf Ihren Aufenthalt unter diesem Dokument.
4. In andere Schengen-Länder können Sie gewöhnlich kurzzeitig reisen — bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
Wenn Ihr Aufenthaltstitel von einem Schengen-Staat ausgestellt wurde, können Sie normalerweise für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90/180 Tagen in ein anderes Schengen-Land reisen, sofern die allgemeinen Reisebedingungen erfüllt sind. Dies gilt dann nicht als „Wohnen mit Aufenthaltstitel“ im anderen Land, sondern als Kurzreise.
5. Dokumentenprüfungen bleiben dennoch bestehen.
Das EES ersetzt nicht die eigentliche Grenzkontrolle. In der Praxis benötigen Sie weiterhin einen gültigen Reisepass sowie einen gültigen Aufenthaltstitel bzw. eine Residenzkarte. Auch innerhalb des Schengen-Raums sollten Sie bei vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen Ihre Dokumente stets mitführen.
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Quellen
home-affairs.ec.europa.eu
euronews.com
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