Österreichisches Parlament beschließt Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren im Schulkontext

Bearbeitet von: Tatyana Hurynovich

Am Donnerstag, dem 11. Dezember 2025, hat die österreichische Nationalratskammer eine Gesetzesinitiative verabschiedet, die das Tragen von Kopfbedeckungen, die als „islamischen Traditionen entsprechend“ gelten, für Mädchen unter vierzehn Jahren in sämtlichen staatlichen und privaten Bildungseinrichtungen des Landes untersagt. Diese Gesetzesvorlage, die von der amtierenden Regierungskoalition aus der Konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) und der liberalen Partei Neos getragen wird, wird offiziell als Maßnahme zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zum Schutz junger Mädchen vor äußerem Druck dargestellt.

Das Gesetz wurde mit einer deutlichen Mehrheit angenommen, wenngleich die Oppositionsparteien dagegen stimmten. Es sieht eine Erklärungsphase vor, die im Februar 2026 beginnen soll, bevor Sanktionen greifen. Die vollständige Inkraftsetzung des Verbots ist für September 2026 angesetzt. Bei wiederholter Missachtung drohen den Erziehungsberechtigten Bußgelder zwischen 150 und 800 Euro. Schätzungen, die auf einer Erhebung aus dem Jahr 2019 basieren, legen nahe, dass diese Einschränkung potenziell rund 12.000 Schülerinnen in ganz Österreich betreffen könnte.

Befürworter der Neuregelung, darunter die zuständige Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) sowie der parlamentarische Klubobmann der Neos, Yannick Shetty, betonen, dass die Maßnahme die Freiheit der Mädchen sichern und verhindern soll, dass ihnen äußere Zwänge auferlegt werden. Shetty hob hervor, dass das Ziel die Schaffung eines schulischen Umfelds sei, das frei von religiösen Verpflichtungen ist. Die oppositionellen Grünen hingegen bezeichneten das Gesetz umgehend als „eindeutig verfassungswidrig“ und erwarten eine gerichtliche Aufhebung. Auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) äußerte tiefe Besorgnis und warnte davor, dass die Verordnung den „sozialen Zusammenhalt gefährde“ und Grundrechte verletze.

Ein wichtiger Aspekt ist der historische Präzedenzfall: Bereits im Jahr 2020 hatte der Verfassungsgerichtshof Österreich ein ähnliches Verbot für Mädchen unter zehn Jahren kassiert. Damals wurde argumentiert, es diskriminiere Muslime und verletze das staatliche Gebot der religiösen Neutralität. Die aktuelle Regierung, die nach Februar 2025 unter der Führung von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) gebildet wurde, versichert, man habe juristische Schwachstellen beseitigt, die zur Annullierung des früheren Gesetzes führten. Dennoch räumte Yannick Shetty ein, dass die gerichtliche Überprüfung weiterhin eine gewisse Ungewissheit mit sich bringe.

Die rechtspopulistische Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), deren Umfragewerte zuletzt deutlich gestiegen sind, unterstützte die Maßnahme und wertete sie als „ersten Schritt“ hin zu einer möglichen Ausweitung des Verbots auf das gesamte Schulpersonal und alle Schülerschaft. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte das Vorgehen ebenfalls scharf und merkte an, dass das Gesetz den ohnehin bestehenden „rassistischen Diskurs gegen Muslime weiter anheizen“ werde.

3 Ansichten

Quellen

  • Al Jazeera Online

  • Euractiv

  • The Local Austria

  • The Hindu

  • Reuters

  • The Guardian

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