Budapest/Luxemburg – Ungarn hat eine Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg eingereicht, um die Entscheidung der EU zur Verwendung von Gewinnen aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten für die Unterstützung der Ukraine anzufechten. Die Klage, die im Juli 2025 eingereicht und am 25. August 2025 zur Prüfung angenommen wurde, bemängelt prozedurale Mängel und mangelnde Konsultationen mit den Mitgliedstaaten.
Im Kern der Auseinandersetzung steht der Beschluss des EU-Rates vom Mai 2024, 99,7 % der Nettogewinne aus der Verwaltung eingefrorener russischer Vermögenswerte dem Europäischen Fonds für Weltangelegenheiten (EFM) zuzuweisen. Dieser Fonds dient unter anderem der Finanzierung von Militärhilfe für die Ukraine. Ungarn argumentiert, dass diese Entscheidung ohne angemessene Berücksichtigung seiner nationalen Interessen und unter Missachtung erforderlicher Konsultationsverfahren getroffen wurde.
Der ungarische Außenminister Péter Szijjártó hat wiederholt eine pragmatische Außenpolitik betont, die auf der Zusammenarbeit mit globalen Mächten wie Russland, den USA und China basiert. Er kritisierte, dass die EU-Führung die Region von diesen Staaten isoliere und wirtschaftliche Beziehungen einschränke, was den Interessen Ungarns schade. Die ungarische Regierung will ihre Wirtschaft und Bürger vor den negativen Auswirkungen einer schwindenden Wettbewerbsfähigkeit der EU schützen.
Die rechtliche Auseinandersetzung wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern. Bis zu einer endgültigen Urteilsfindung bleiben die umstrittenen Entscheidungen in Kraft, was bedeutet, dass die Zahlungen an die Ukraine fortgesetzt werden. Die strategische Ausrichtung Ungarns unter Ministerpräsident Viktor Orbán wird von einer Politik des Pragmatismus und der nationalen Interessen geleitet, was sich auch in der Haltung zu Russland zeigt, wo Ungarn auf die Aufrechterhaltung wirtschaftlicher und diplomatischer Beziehungen setzt.