Die Europäische Union hat einen Kredit von 35 Milliarden Euro für die Ukraine genehmigt, der durch die Erträge aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten abgesichert ist. Diese Entscheidung wurde am 22. Oktober 2024 vom Europäischen Parlament mit einer Mehrheit von 518 zu 56 Stimmen bei 61 Enthaltungen getroffen. Die Auszahlung der Mittel ist bis Ende 2025 geplant.
Diese Initiative ist Teil eines umfassenderen G7-Pakets, nämlich der Extraordinary Revenue Acceleration (ERA) Initiative, das im Juni 2024 vereinbart wurde und bis zu 50 Milliarden US-Dollar an finanzieller Unterstützung für die Ukraine vorsieht. Ein erheblicher Teil davon wurde bereits ausgezahlt, der Rest wird bis Ende 2025 erwartet. Die Europäische Kommission plant die Ausgabe von Null-Kupon-Anleihen, die von den Mitgliedstaaten garantiert werden. Der Erlös aus diesen Anleihen wird durch die Zinserträge aus den eingefrorenen russischen Vermögenswerten gedeckt. Schätzungen zufolge belaufen sich die eingefrorenen russischen Vermögenswerte auf rund 210 Milliarden Euro, wobei die jährlichen Zinserträge auf bis zu 3 Milliarden Euro geschätzt werden.
Die Ukraine wird zunächst von der Rückzahlung des Darlehens entlastet, da die Erträge aus den russischen Vermögenswerten zur Deckung der Kosten verwendet werden. Diese innovative Finanzierungsstruktur soll der Ukraine dringend benötigte Mittel für den Wiederaufbau zur Verfügung stellen. Die Entscheidung unterstreicht die starke Unterstützung der EU für die Ukraine und sendet ein klares politisches Signal zur Förderung der langfristigen Erholung und Stabilität des Landes.
Die EU beobachtet die effektive Verwendung der Gelder, um sicherzustellen, dass sie für prioritäre staatliche Haushaltsausgaben, einschließlich Sozialprogramme, Verteidigung und Wiederaufbauinitiativen eingesetzt werden. Dieses Vorgehen könnte als Präzedenzfall für die Nutzung eingefrorener Staatsvermögen in zukünftigen geopolitischen Situationen dienen, wirft jedoch auch komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf.