Slowenien hat am 25. September 2025 eine bedeutende diplomatische Entscheidung getroffen und den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu zur unerwünschten Person erklärt. Diese Maßnahme, die ihm die Einreise nach Slowenien verwehrt, unterstreicht die klare Positionierung des Landes im Kontext des anhaltenden israelisch-palästinensischen Konflikts und der damit verbundenen völkerrechtlichen Fragestellungen.
Die slowenische Regierung betonte, dass sich die Entscheidung nicht gegen das israelische Volk richte, sondern eine klare Botschaft an die israelische Regierung sei, die Einhaltung des Völkerrechts zu gewährleisten. Staatssekretärin Neva Grasic verwies auf die anhaltenden Verfahren gegen Netanjahu wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Diesbezüglich stellte der Internationale Gerichtshof im Juli 2024 fest, dass Israels Präsenz im besetzten palästinensischen Territorium völkerrechtswidrig ist.
Darüber hinaus stellte ein Bericht der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats für das besetzte palästinensische Gebiet vom 16. September 2025 fest, dass Israels Handlungen im Gazastreifen als genozidal charakterisiert werden können.
Slowenien unterstützt die palästinensische Seite finanziell mit einem Beitrag von 1,2 Millionen Euro (ca. 1,3 Millionen US-Dollar) zur Unterstützung der Palästinensischen Autonomiebehörde. Dieser Beitrag stammt ausschließlich von Slowenien und ist Teil einer breiteren internationalen Initiative, die von Frankreich, Spanien, Norwegen und Saudi-Arabien getragen wird. Slowenien schloss sich dieser Initiative aufgrund seiner konsequenten diplomatischen Unterstützung der Palästinenserfrage an, nachdem es den Staat Palästina am 4. Juni 2024 anerkannt hatte.
Zuvor, im Juli 2025, hatte Slowenien bereits den israelischen Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, und den Finanzminister, Bezalel Smotrich, zu unerwünschten Personen erklärt und ihnen Anstiftung zur Gewalt und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen mit „genozidalen Aussagen“ vorgeworfen.
Diese Entwicklungen unterstreichen die internationale Fokussierung auf die Rechenschaftspflicht für mutmaßliche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte. Der UN-Palästinenser-Rechteausschuss hat zudem einen sofortigen, international überwachten Waffenstillstand im besetzten Palästinensergebiet gefordert und Israel aufgefordert, die Blockade aufzuheben und alle rechtswidrigen Maßnahmen einzustellen. Die Handlungen Sloweniens und die fortlaufenden internationalen Berichte beleuchten die Komplexität und Dringlichkeit der Situation und betonen die Notwendigkeit eines verstärkten Engagements für Gerechtigkeit und Menschenrechte.