Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 11. September 2025 die Genehmigung der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zum Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks Paks annulliert. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Sieg für Österreich dar, das die Genehmigung ursprünglich angefochten hatte.
Der Kern der Entscheidung liegt in der mangelnden Prüfung der Einhaltung von EU-Beschaffungsregeln durch die Kommission im Zusammenhang mit dem Vertragswerk für das Projekt. Österreich hatte bereits 2018 vor dem EU-Gericht Klage eingereicht und war zunächst unterlegen. Durch die erfolgreiche Berufung vor dem EuGH wurde nun jedoch die Notwendigkeit einer Überprüfung der Vertragsübereinstimmung mit den EU-Beschaffungsgesetzen betont. Dies unterstreicht die fundamentale Bedeutung dieser Vorschriften für die Vergabe von Großprojekten, insbesondere wenn ausländische Akteure involviert sind.
Die russische staatliche Atomgesellschaft Rosatom hat trotz des Urteils ihre Verpflichtung gegenüber dem Projekt bekräftigt und auf die Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards sowie vertraglicher Verpflichtungen verwiesen. Ungarn plant, das Projekt fortzusetzen, wobei die Regierung betont, dass das Urteil sich gegen die EU-Kommission und nicht gegen Ungarn richte. Die EU-Kommission wird nun aufgefordert, die staatlichen Beihilfen neu zu prüfen und dabei alle relevanten Vorschriften zu berücksichtigen.
Der Ausbau des Paks-Kraftwerks umfasst den Bau von zwei neuen VVER-Reaktoren mit jeweils 1,2 GW Leistung. Gleichzeitig sollen die vier bestehenden Reaktoren zwischen 2032 und 2037 stillgelegt werden, wodurch die Modernisierung und langfristige Sicherheit der Anlage gewährleistet wird. Das Projekt wird zu einem erheblichen Teil durch ein russisches Darlehen unterstützt, das Teil des bilateralen Abkommens zwischen Ungarn und Russland zur friedlichen Nutzung der Kernenergie ist.
Die ursprüngliche Genehmigung der staatlichen Beihilfen durch die Europäische Kommission erfolgte 2017. Österreichs Klage kritisierte insbesondere die direkte Vergabe des Bauauftrags an Nischni Nowgorod Engineering ohne öffentliche Ausschreibung. Umweltorganisationen wie Greenpeace begrüßten das EuGH-Urteil als wichtigen Schritt für mehr Transparenz und forderten, verstärkt auf erneuerbare Energien zu setzen. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen für künftige Energieinfrastrukturprojekte in der EU haben.