Am 15. August 2025 wurde Strafanzeige gegen den deutschen Außenminister Johann Wadephul und den Innenminister Alexander Dobrindt eingereicht. Die Klage wurde von den advocacy groups PRO ASYL und Patenschaftsnetzwerk Ortskraefte erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, die Abschiebung von über 2.000 afghanischen Staatsbürgern nach Pakistan nicht verhindert zu haben. Diese Personen hatten eine Genehmigung für die Umsiedlung nach Deutschland, sind aber nun von der Abschiebung in das von den Taliban kontrollierte Afghanistan bedroht.
Pakistan hat mit der Abschiebung afghanischer Flüchtlinge begonnen, was nach Warnungen der Vereinten Nationen über eine Million Menschen betreffen könnte. Die Umsiedlungsprogramme nach Deutschland sind derzeit ausgesetzt, da die neue deutsche Regierung eine Überprüfung der Migrationspolitik vornimmt. Die advocacy groups argumentieren, dass die Minister durch die Duldung der Abschiebungen gegen Paragraf 221 des deutschen Strafgesetzbuches verstoßen haben, der die Nichthilfeleistung unter Strafe stellt. Sie behaupten, dass über 400 Personen, die für eine Umsiedlung nach Deutschland vorgesehen waren, in den letzten Wochen in Pakistan festgenommen wurden und 34 bereits abgeschoben wurden. Außenminister Wadephul erklärte, sein Ministerium stehe in „hochrangigem Kontakt mit der pakistanischen Regierung, um den Schutz dieser Menschen zu gewährleisten“. Die Vereinten Nationen haben ihre tiefe Besorgnis über Pakistans Abschiebepläne geäußert und auf mögliche Verstöße gegen internationale Verpflichtungen und humanitäre Risiken hingewiesen. Die Situation ist besonders besorgniserregend, da Pakistan im Rahmen eines breiteren Plans zur Ausweisung „illegaler Ausländer“ vorgeht. Seit Oktober 2023 sind über 1 Million afghanische Flüchtlinge und Asylsuchende nach Afghanistan zurückgeführt worden.