Mali, Burkina Faso und Niger haben ihren Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erklärt. Die drei westafrikanischen Staaten begründen diesen Schritt mit der angeblichen willkürlichen Strafverfolgung von Kriegsverbrechen und sehen den IStGH als ein Instrument neokolonialer Unterdrückung. Sie streben an, Menschenrechte im Einklang mit ihren gesellschaftlichen Werten zu schützen.
Diese Entscheidung markiert eine bedeutende Verschiebung in der regionalen Justizlandschaft und spiegelt eine wachsende Skepsis gegenüber internationalen Institutionen wider. Die drei Länder, die seit 2020 bis 2023 von Militärputschen betroffen waren, haben sich bereits von der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) distanziert und eine Allianz der Sahelstaaten (AES) gegründet. Gleichzeitig bauen sie ihre militärische und politische Zusammenarbeit mit Russland aus, was eine Abkehr von westlichen Partnern darstellt.
Die Austrittserklärung wurde in einer gemeinsamen Erklärung verkündet, in der die Länder die Institution als unfähig bezeichneten, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggressionsverbrechen wirksam zu verfolgen. Sie streben die Schaffung eigener, regionaler Mechanismen für Frieden und Gerechtigkeit an. Die Entscheidung, den IStGH zu verlassen, wurde am 23. September 2025 verkündet. Ein Austritt aus dem IStGH wird ein Jahr nach der offiziellen Benachrichtigung der Vereinten Nationen wirksam.
Menschrechtsaktivisten und UN-Experten äußerten Bedenken, dass der Austritt die internationale Rechenschaftspflicht für schwere Verbrechen beeinträchtigen könnte. Insbesondere in Mali und Burkina Faso gibt es Vorwürfe gegen Militärregierungen und regierungsnahe Milizen wegen möglicher Kriegsverbrechen im Kampf gegen islamistische Gruppen. Auch die islamistischen Milizen selbst sind mit solchen Anschuldigungen konfrontiert. Bisherige nationale Ermittlungen in Mali und Burkina Faso sind öffentlich nicht abgeschlossen worden, was die Frage nach der innenpolitischen Rechenschaftspflicht aufwirft.
Der IStGH, der seit 2002 schwere Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt, hat in der Vergangenheit Kritik wegen einer vermeintlichen Afrikazentrierung erfahren. Während alle EU-Staaten Mitglieder sind, gehören die USA, Israel und Russland nicht dazu. Die Austrittserklärung dieser drei westafrikanischen Nationen unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen afrikanischen Staaten und internationalen Justizorganen, die oft als voreingenommen oder als Instrumente westlicher Interessen wahrgenommen werden.
Die genauen gesellschaftlichen Werte, die Mali, Burkina Faso und Niger für den Schutz der Menschenrechte anwenden wollen, bleiben dabei ein wichtiger Diskussionspunkt. Die Auswirkungen dieser Austritte auf die internationale Gerechtigkeit in Afrika und die Stabilität der Region werden weiterhin aufmerksam beobachtet.