Rat der EU billigt erneuertes Agrarhandelsabkommen mit der Ukraine

Bearbeitet von: Татьяна Гуринович

Der Rat der Europäischen Union hat am 13. Oktober die Erneuerung des Freihandelsabkommens für den Agrarsektor mit der Ukraine formell gebilligt. Diese Maßnahme ist Teil der außergewöhnlichen Unterstützungsmaßnahmen für Kiew und zielt auf eine schrittweise und teilweise Liberalisierung der Handelsströme innerhalb der Vertieften und Umfassenden Freihandelszone (DCFTA) ab. Es wird erwartet, dass die endgültige Bestätigung des Dokuments während der Handelssitzung des Assoziationsausschusses EU-Ukraine erfolgen wird.

Lars Løkke Rasmussen, der dänische Außenminister, dessen Land derzeit den Vorsitz im EU-Rat innehat, erklärte, dass die Aufhebung der Zölle beiden Seiten zugutekomme. Er betonte, dass dies nicht nur eine nachhaltige wirtschaftliche Stabilität sicherstelle, sondern auch die weitere Integration der Ukraine in die Europäische Union maßgeblich fördere.

Der Marktzugang für ukrainische Produkte in die EU wird an die Bedingung geknüpft, dass diese schrittweise an die Standards der Europäischen Union in Bezug auf Tierwohl, Pestizide und Tierarzneimittel angeglichen werden. Diese Entscheidung ersetzt die sogenannte „Handels-Visafreiheit“ (торговый безвиз), deren Gültigkeitsdauer im Juni 2025 endet.

Bei der Ausarbeitung des Abkommens wurden die Interessen der sensibelsten europäischen Wirtschaftszweige sorgfältig berücksichtigt. Für bestimmte Agrarprodukte wie Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig bleibt der Zugang zum EU-Markt weiterhin begrenzt und erfolgt nur in Phasen. Eine vollständige Liberalisierung wird lediglich für weniger sensible Positionen in Betracht gezogen, beispielsweise für Milch und Milchprodukte. Um jegliche Marktstörungen zu verhindern, wurde zudem ein robuster Schutzmechanismus vorgesehen, der von jeder der Vertragsparteien aktiviert werden kann, falls die Marktbeziehungen beeinträchtigt werden sollten.

Diese Handelsinitiative ist ein integraler Bestandteil des breiteren Vektors der europäischen Integration der Ukraine. Es sei daran erinnert, dass der Antrag auf EU-Mitgliedschaft bereits im Jahr 2022 eingereicht wurde und der Kandidatenstatus noch im selben Jahr erlangt wurde. Im Dezember 2023 stimmte der Europäische Rat der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu, welche im Juni 2024 offiziell starteten.

Parallel zu diesen politischen Schritten stellt die EU im Rahmen des „Mechanismus für die Ukraine“ (Ukraine Facility) erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Dieses Unterstützungsprogramm, das für den Zeitraum von 2024 bis 2027 ausgelegt ist, umfasst eine Gesamtsumme von bis zu 50 Milliarden Euro. Diese Gelder, die sowohl zinsgünstige Darlehen als auch Zuschüsse umfassen, sind gezielt für notwendige Reformen und den Wiederaufbau des Landes bestimmt.

Quellen

  • infobae

  • Proposal for a Council Decision on the position to be taken on behalf of the European Union in the Association Committee in Trade Configuration

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