UN-Ausschuss stimmt einstimmig für Resolution zu den Rechten der Rohingya in Myanmar
Bearbeitet von: Iryna Balihorodska blgka
Am Mittwoch, dem 19. November 2025, hat der Dritte Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig die jährliche Resolution zur kritischen Menschenrechtslage der muslimischen Rohingya und anderer Minderheiten in Myanmar verabschiedet. Dieses Dokument, das gemeinsam von der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) und der Europäischen Union (EU) eingebracht wurde, fand die Unterstützung von 105 Co-Sponsoren. Dies untermauert den anhaltenden internationalen Konsens über die Schwere der humanitären Notlage.
Die Resolution bekräftigt erneut die tiefgreifende Besorgnis hinsichtlich der andauernden Menschenrechtsverletzungen im Bundesstaat Rakhine sowie der gezielten Verfolgung, der die Rohingya ausgesetzt sind. Im Text werden zudem die erheblichen Einschränkungen hervorgehoben, die die Zustellung humanitärer Hilfe behindern, und die anhaltende Flucht der Volksgruppe nach Bangladesch und in benachbarte Staaten thematisiert. Seit 2017, als die Eskalation des Konflikts eine Massenvertreibung auslöste, hat Bangladesch über 1,3 Millionen Rohingya-Flüchtlinge aufgenommen, was die aufnehmenden Gemeinschaften vor erhebliche sozioökonomische Herausforderungen stellt.
Zu den zentralen Institutionen, die in diesen Prozess involviert sind, zählen der Dritte Ausschuss der UN-Generalversammlung, die OIC mit ihrem Hauptsitz in Dschidda, Saudi-Arabien, sowie die EU. Bangladesch hat über seine Ständige Vertretung bei den Vereinten Nationen aktiv über die Haltung des Landes informiert und sich an den diplomatischen Konsultationen zur Resolution beteiligt. Es zeigt sich, dass die internationale Diplomatie hier engmaschig zusammenarbeitet.
Die Resolution, die seit 2017 jährlich verabschiedet wird, weist erneut auf das Fehlen signifikanter Fortschritte in den vergangenen acht Jahren hin, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung einer sicheren und würdevollen Rückkehr der Vertriebenen in ihre Heimat. Die Delegation Bangladeschs äußerte ihre Enttäuschung darüber, dass trotz aller diplomatischen Bemühungen bisher keine wirklichen Schritte zur Rückkehr nach Myanmar erzielt werden konnten. Man muss konstatieren, dass die Lage stagniert.
Die humanitäre Situation wird zusätzlich durch eine erhebliche Unterfinanzierung des Gemeinsamen Reaktionsplans für 2025 verschärft. Dies führte kürzlich zur Rationierung von Lebensmittelhilfen in den Flüchtlingslagern. Historisch gesehen eskalierten die Verfolgungen der Rohingya durch die myanmarischen Streitkräfte und die Polizei nach Angriffen der Arakan Rohingya Salvation Army (ARSA) in den Jahren 2016 und 2017. Diese Ereignisse zwangen rund eine Million Menschen zur Flucht, primär nach Bangladesch, wo sich unter anderem das Lager Kutupalong befindet.
Der Text der Resolution fordert die internationale Gemeinschaft auf, ihr Engagement aufrechtzuerhalten, um sicherzustellen, dass die Repatriierung der Rohingya sicher, würdevoll und nachhaltig erfolgt. Die Generalversammlung beschloss ferner, im Jahr 2025 eine hochrangige Konferenz zur Überprüfung der Krise und zur Entwicklung einer tragfähigen Lösung abzuhalten. Die einstimmige Annahme der Resolution signalisiert die fortbestehende internationale Solidarität. Dennoch betont Bangladesch in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit, von diplomatischen Manövern zu praktischen Maßnahmen überzugehen, um dieses langwierige Problem der Vertreibung endlich zu lösen.
Quellen
The Daily Star
The Business Standard
BSS
Observer Online
COMPAS
Arab News
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