EU verabschiedet überarbeitete Abfallrichtlinie: Neue verbindliche Ziele zur Reduktion von Lebensmittel- und Textilabfällen bis 2030

Bearbeitet von: Ирина iryna_blgka blgka

Am 16. Oktober 2025 verabschiedete die Europäische Union in Brüssel offiziell die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie. Dieses wegweisende Gesetz schafft verbindliche Rahmenbedingungen, um die Mengen an Lebensmittel- und Textilabfällen EU-weit drastisch zu reduzieren. Die Entscheidung markiert einen Wendepunkt in der Umweltpolitik des Kontinents und ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihre Wirtschaftsmodelle grundlegend in Richtung einer Kreislaufwirtschaft umzugestalten.

Der Kern der Richtlinie liegt in der Festlegung messbarer Reduktionsziele. Im Bereich der Lebensmittelabfälle wurde das Ziel gesetzt, diese bis 2030 in den Sektoren Verarbeitung und Herstellung um 10% zu senken. Dieser Wert bezieht sich auf den Jahresdurchschnitt der Jahre 2021 bis 2023. Für den Einzelhandel, die Gastronomie und private Haushalte sind die Vorgaben noch ambitionierter: Hier ist eine Reduktion von 30% pro Kopf im Vergleich zum gleichen Bezugszeitraum vorgeschrieben. Diese erstmalig auf EU-Ebene festgelegten Quoten erfordern eine tiefgreifende Neubewertung des gesamten Lebensmittelkreislaufs.

Gleichzeitig etabliert die Richtlinie obligatorische Systeme der Erweiterten Herstellerverantwortung (EHV) für Textilien und Schuhe. Dadurch wird die finanzielle Last der Abfallbewirtschaftung von den Kommunen auf jene Akteure verlagert, die die Produkte in Verkehr bringen. Der Textilsektor produziert in der EU jährlich gewaltige 12,6 Millionen Tonnen Abfälle, wobei lediglich ein Fünftel dieser Materialien separat zur Wiederverwendung oder zum Recycling erfasst wird. Die neuen Bestimmungen sollen Anreize für Designinnovationen schaffen und die Verantwortung der Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Waren stärken.

Mikrounternehmen erhalten eine zusätzliche Frist von einem Jahr zur Erfüllung der EHV-Anforderungen. Sozialwirtschaftliche Betriebe, die sich mit der Sammlung und Verarbeitung von Sekundärtextilien befassen, sind von der EHV-Pflicht ausgenommen und dürfen eigene Sammelsysteme einrichten, wobei die Abfallbewirtschaftung durch die Herstellerverantwortungsorganisationen finanziert wird.

Die Europäische Kommission wird bis 2027 eine umfassende Überprüfung der Richtlinienumsetzung vornehmen. Ziel ist es, die Hauptursachen für Verluste und Lebensmittelabfälle in der Primärproduktion besser zu identifizieren. Im Rahmen dieser Überprüfung wird auch die Möglichkeit erörtert, die Ziele für 2030 anzupassen und neue Zielvorgaben über das Jahr 2030 hinaus, möglicherweise bis 2035, festzulegen. Darüber hinaus ist die Kommission verpflichtet, Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Diese müssen bei der Bewertung der von den Mitgliedstaaten erzielten Reduktionen von Lebensmittelabfällen die Schwankungen berücksichtigen, die durch saisonale Tourismusströme entstehen.

Die Mitgliedstaaten haben nun 20 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Für die Einrichtung der EHV-Systeme für Textilien und Schuhe sind 30 Monate vorgesehen. Sie sind ferner dazu verpflichtet, bis zum 17. Januar 2026 zuständige Behörden zu benennen, die für die Koordination der Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen verantwortlich sind. Ihre nationalen Programme zur Abfallvermeidung müssen sie bis zum 17. Oktober 2027 an die erforderlichen Maßnahmen anpassen.

Dieser regulatorische Wandel ist eingebettet in ein breiteres Bündel grüner Reformen und die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien. Er zielt nicht nur darauf ab, die Umweltverschmutzung zu verringern, sondern soll auch als Katalysator für den technologischen Fortschritt dienen. Die Richtlinie stärkt zudem den Beitrag der EU zur Erreichung des Ziels für nachhaltige Entwicklung 12.3 und unterstützt die Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Die von ESTAT für den Zeitraum 2020 bis 2023 veröffentlichten Daten belegen erhebliche Mengen an Lebensmittelabfällen und zeigten keine klare Abwärtstendenz. Die überarbeitete Richtlinie ist daher ein entscheidender Schritt, um die EU wieder auf Kurs zu bringen, die gesteckten Umweltziele zu erreichen.

Quellen

  • PRESShub

  • Parliament adopts new EU rules to reduce textile and food waste

  • Revised Waste Framework Directive enters into force to boost circularity of textile sector and slash food waste

  • Council and Parliament agree to reduce food waste and set new rules on waste textile

  • Waste Framework Directive: new food and textile waste measures are welcomed but ‘‘too little, too late’’, says Zero Waste Europe

  • New EU rules for food and textile waste: what will change for businesses?

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