Russland hat am 29. September 2025 seinen Rückzug aus der Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) vollzogen. Präsident Putin unterzeichnete ein entsprechendes Gesetz, nachdem die Staatsduma am 17. September und der Föderationsrat am 24. September zugestimmt hatten. Diese Entscheidung beendet die Beteiligung Russlands an einem wichtigen internationalen Überwachungsmechanismus für Menschenrechte in Haftanstalten.
Die CPT, die Russland 1996 unterzeichnet und 1998 ratifiziert hatte, ermöglichte dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter unangemeldete Besuche in Haftanstalten, um die Bedingungen zu überprüfen und Misshandlungen vorzubeugen. Der offizielle Grund für den Austritt ist die seit 2023 blockierte Vertretung Russlands im CPT, die auf den Ausschluss Russlands aus dem Europarat im Jahr 2022 zurückgeführt wird. Parlamentspräsident Wjatscheslaw Wolodin kritisierte, dass der Europarat die russische Mitarbeit behindere.
Trotz des Austritts betont Russland, dass der Schutz vor Folter weiterhin durch nationale Gesetze gewährleistet sei. Artikel 21 der russischen Verfassung verbietet Folter und grausame Behandlung. Bereits 2022 wurden Anpassungen am russischen Strafgesetzbuch vorgenommen, um den Tatbestand der Folter klarer zu definieren und die Verantwortlichkeit zu regeln. Eva Merkacheva, Mitglied des Menschenrechtsrates, erklärte, der Austritt bedeute keine Legalisierung von Folter und die nationalen Gesetze böten weiterhin Schutz.
Die Entscheidung wirft jedoch Fragen hinsichtlich der zukünftigen internationalen Überwachung der Menschenrechte in russischen Haftanstalten auf. Sergey Babinets, Leiter des "Komitees gegen Folter", äußerte Bedenken hinsichtlich einer möglichen Reduzierung der externen Kontrolle. Die internationale Gemeinschaft beobachtet die Entwicklungen aufmerksam, insbesondere im Lichte von Berichten von UN-Experten und Menschenrechtsorganisationen, die auf anhaltende Probleme mit Folter und Misshandlung in Russland hinweisen. Eine UN-Expertin hatte im Oktober 2024 systematische Folter in Russland als staatlich sanktioniertes Instrument zur Unterdrückung angeprangert.
Die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter wurde 1987 verabschiedet und trat 1989 in Kraft. Sie ergänzte das absolute Folterverbot durch präventive Besuche. Russlands Rückzug aus diesem Abkommen markiert einen Wendepunkt, dessen volle Auswirkungen auf die Menschenrechtslage im Land erst mit der Zeit ersichtlich werden.