Ungarisches Veto gegen EU-Beitritt der Ukraine bleibt bestehen – Reformvorschläge zur Änderung der Erweiterungsregeln
Bearbeitet von: Татьяна Гуринович
Stand 4. November 2025 wird das Bestreben der Ukraine, Vollmitglied der Europäischen Union zu werden, weiterhin durch das anhaltende Veto Ungarns erschwert. Dieser festgefahrene Zustand, der trotz Kiews beachtlicher Reformanstrengungen besteht, zwingt die europäischen Institutionen dazu, flexiblere und neuartige Mechanismen der Zusammenarbeit zu suchen. Die Situation verdeutlicht die grundlegende Spannung zwischen dem Prinzip der Einstimmigkeit und der Notwendigkeit, schnell auf die aktuellen geopolitischen Herausforderungen reagieren zu können.
Im Bericht der Europäischen Kommission vom 3. November 2025 wurde der solide Fortschritt in vielen Bereichen hervorgehoben. Insbesondere wurden substanzielle Erfolge in sechs von insgesamt acht Abschnitten festgestellt. Dies belegt die Fähigkeit des Landes, europäisches Recht zügig zu implementieren, selbst unter den Bedingungen des andauernden Konflikts. Dennoch wird betont, dass die Unabhängigkeit der Justiz, der Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Stärkung der Antikorruptionsstrukturen weiter gefestigt werden müssen.
EU-Kommissarin Marta Kos äußerte die Ansicht, dass die technischen Arbeiten zur Eröffnung der Verhandlungskapitel auch ohne die vollständige Aufhebung des ungarischen Vetos beginnen könnten. Sie schlug vor, sensible Themen, wie beispielsweise die Rechte von Minderheiten, bereits im Rahmen des ersten Kapitels zu erörtern. Kommissarin Kos hatte bereits zuvor erklärt, dass die Erweiterung der EU ein zentraler Faktor für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit sei.
Die Haltung Budapests, die von Premierminister Viktor Orbán vehement vertreten wird, bleibt unverändert. Sie wird durch die Ergebnisse einer nationalen Umfrage aus dem Juni 2025 gestützt, bei der sich 95% der Bürger gegen einen Beitritt der Ukraine aussprachen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj wies direkt darauf hin, dass diese Blockade dem russischen Präsidenten Wladimir Putin in die Hände spiele und die Integration seines Landes in europäische Strukturen verlangsame. Es sei daran erinnert, dass Orbán bereits am 6. Oktober 2025 die Zweckmäßigkeit eines ukrainischen Beitritts infrage stellte und Kiew stattdessen eine strategische Partnerschaft anbot.
Als Reaktion auf die durch das Einstimmigkeitsprinzip verursachte Lähmung präsentierte der Präsident des Europäischen Rates, António Costa, eine Initiative, die einen strukturellen Wandel einleiten könnte: Er schlug vor, die Erweiterungsregeln so zu ändern, dass die Eröffnung von Verhandlungskapiteln künftig durch eine qualifizierte Mehrheit erfolgen könnte. Dies würde die Notwendigkeit der absoluten Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten umgehen.
Diese diplomatisch diskutierte Idee sieht vor, dass zukünftige Beitrittskandidaten, zu denen die Ukraine, Moldau und Montenegro zählen, viele Vorteile der EU nutzen könnten, jedoch auf das Vetorecht verzichten müssten, bis die Union selbst ihre zentralen institutionellen Reformen abgeschlossen hat.
Ein solcher Ansatz würde nach Ansicht einiger europäischer Persönlichkeiten, wie etwa Anton Hofreiter, dem Vorsitzenden des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union im Bundestag, die Handlungsfähigkeit der EU auch nach einer Erweiterung gewährleisten. Allerdings warnen Insider, dass eine solche „Probezeit“ bei den Kandidatenländern das Gefühl der Diskriminierung hervorrufen könnte.
Quellen
Digital Journal
Reuters
Euronews
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