EU schlägt Richtlinie für algorithmisches Management am Arbeitsplatz vor

Bearbeitet von: Татьяна Гуринович

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für eine Richtlinie vorgelegt, die den Einsatz von algorithmischem Management am Arbeitsplatz regulieren soll. Diese Initiative zielt darauf ab, die Nutzung von automatisierten Systemen, einschließlich künstlicher Intelligenz (KI), bei der Überwachung, Bewertung oder Entscheidungsfindung in Bezug auf Arbeitnehmer zu steuern. Der Vorschlag erweitert den Geltungsbereich auf Arbeitnehmer und auch auf Solo-Selbstständige, um eine umfassende Regulierung zu gewährleisten.

Die vorgeschlagene Richtlinie sieht mehrere Kernbestimmungen vor, um Transparenz und Fairness zu fördern. Arbeitnehmer sollen umfassend über den Einsatz algorithmischer Systeme informiert werden. Vor der Einführung oder Aktualisierung solcher Systeme sind Konsultationen mit den Arbeitnehmern oder deren Vertretern vorgesehen. Ein zentraler Aspekt ist die Forderung nach menschlicher Aufsicht, um sicherzustellen, dass Entscheidungen, die von Algorithmen beeinflusst werden, nicht unkontrolliert bleiben. Arbeitnehmer erhalten zudem das Recht auf eine Erklärung für Entscheidungen, die durch diese Systeme getroffen oder beeinflusst wurden. Darüber hinaus strebt die Richtlinie ein Verbot der Verarbeitung sensibler persönlicher Daten an. Dies umfasst insbesondere die Erfassung von emotionalen Zuständen, Neuro-Überwachung und private Gespräche, um die Privatsphäre der Arbeitnehmer zu schützen.

Diese Bestimmungen sollen Lücken in bestehenden EU-Gesetzgebungen wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem KI-Gesetz schließen, die das algorithmische Management am Arbeitsplatz nicht spezifisch adressieren. Die Initiative reagiert auf die zunehmende Verbreitung von KI-gestützten Werkzeugen in Personalwesen und Arbeitsplatzmanagement. Laut einer Studie der Europäischen Kommission aus dem März 2025 sind zwar bestehende Regelungen wie die DSGVO relevant, decken jedoch nicht alle Risiken ab, die mit algorithmischem Management verbunden sind. Das KI-Gesetz, das primär auf Produktsicherheit ausgerichtet ist, lässt ebenfalls regulatorische Lücken für spezifische Arbeitsplatzmanagement-Systeme. Die Richtlinie soll hier Abhilfe schaffen und einen Rahmen für einen vertrauensvollen und fairen digitalen Wandel auf dem EU-Arbeitsmarkt schaffen.

Der Entwurf des Berichts wird im Dezember 2025 im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales des Europäischen Parlaments zur Abstimmung gestellt. Nach einer möglichen Plenarabstimmung wird die Europäische Kommission aufgefordert, die Richtlinie formell vorzulegen. Diese Entwicklung unterstreicht das Bestreben der EU, einen zukunftssicheren regulatorischen Rahmen zu schaffen, der Innovation fördert und gleichzeitig die Rechte und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer in der digitalen Ära sichert. Die EU-Gesetzgebung, wie der AI Act, verbietet bereits bestimmte Praktiken, wie die Nutzung von Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder die Erstellung von Social Scoring-Systemen, die auf irrelevanten persönlichen Merkmalen basieren. Unternehmen, die KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, müssen sich auf strengere Compliance-Anforderungen einstellen, da Verstöße mit erheblichen Geldstrafen geahndet werden können, die bis zu 7% des globalen Umsatzes betragen können.

Quellen

  • Global Compliance News

  • European Parliament Committee Recommends Commission to Propose EU Directive on Algorithmic Management

  • European Union: Specific regulation of technological impact on the workforce ahead?

  • AI in the Workplace: European Parliament's Draft Report calls for stronger worker protections - but is it necessary?

  • Regulatory responses to algorithmic management in the EU

  • Algorithmic management—a codetermination challenge

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