Am 28. September 2025 hat der UN-Sicherheitsrat entschieden, die Sanktionen gegen den Iran erneut zu verhängen. Diese Maßnahme folgt auf den Ablauf des Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplans (JCPOA) und die fortgesetzte Nichteinhaltung nuklearer Verpflichtungen durch den Iran. Die nun wieder in Kraft gesetzten Sanktionen umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten, ein Waffen- und Raketenembargo sowie Beschränkungen für die iranischen Nuklear- und Raketenprogramme. Diese Sanktionen waren ursprünglich im Rahmen des Atomabkommens von 2015 gelockert worden.
Auslöser für die Wiedereinsetzung der Sanktionen war die Aktivierung des sogenannten „Snapback“-Mechanismus durch die E3-Staaten (Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich) am 28. August 2025. Sie begründeten diesen Schritt mit einer „erheblichen Nichterfüllung“ der Verpflichtungen durch den Iran. Nach einer 30-tägigen Frist, in der diplomatische Bemühungen unternommen wurden, scheiterte ein Versuch, die Wiedereinsetzung der Sanktionen durch eine Resolution des UN-Sicherheitsrats zu verhindern. Eine von China und Russland eingebrachte Resolution zur Verlängerung der Sanktionsbefreiung scheiterte am 26. September 2025 in einer Abstimmung des Sicherheitsrats, bei der vier Länder dafür, neun dagegen stimmten und zwei sich enthielten. Dies führte zur automatischen Wiedereinsetzung der Sanktionen.
Der iranische Außenminister Abbas Araghchi bezeichnete die Sanktionen als „ungerechtfertigt und ohne rechtliche Grundlage“ und kündigte an, dass der Iran angemessen reagieren werde, um seine nationalen Rechte und Interessen zu schützen. Er betonte, dass der Iran seine Verpflichtungen aus dem JCPOA nicht mehr einhalten werde, wenn die Sanktionen wieder eingeführt würden. Die E3-Staaten hingegen argumentierten, dass der Iran seine Verpflichtungen aus dem JCPOA wiederholt verletzt habe, was zu einem angereicherten Uranvorrat von dem 48-fachen des im JCPOA festgelegten Limits geführt habe. Laut Berichten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) liegt der aktuelle Vorrat an hoch angereichertem Uran, der nicht unter IAEO-Überwachung steht, bei zehn „signifikanten Mengen“, was die Möglichkeit zur Herstellung einer nuklearen Sprengvorrichtung nicht ausschließt.
US-Außenminister Marco Rubio unterstützte die Wiedereinsetzung der Sanktionen und betonte die Notwendigkeit, den Iran für seine nuklearen Aktivitäten zur Rechenschaft zu ziehen. Er bekräftigte jedoch auch die Bereitschaft der USA für direkte Gespräche mit dem Iran zur Beendigung seines Atomprogramms. Die Wiedereinsetzung der UN-Sanktionen wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die iranische Wirtschaft haben, da sie eine internationale Legitimität besitzen, die eine breitere Einhaltung durch Regierungen, Versicherer und Banken weltweit erzwingt. Dies könnte zu höheren Kosten für Handelsfinanzierungen, Frachtversicherungen und zu Währungsschwankungen führen. Die Sanktionen umfassen unter anderem ein Waffenembargo, Reiseverbote und die Beschränkung von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem iranischen Atom- und Raketenprogramm.