Queensland Überdenkt den Dingo-Status: Vom invasiven Schädling zum potenziellen Haustier
Bearbeitet von: Olga Samsonova
Das Department of Primary Industries Queensland hat eine umfassende Überprüfung des rechtlichen Status des Dingo eingeleitet. Dieser Prozess könnte zu einer tiefgreifenden Neuklassifizierung der Tiere führen, was potenziell die Haltung von Dingoes als Haustiere erlauben würde. Diese Transformation ist Teil weitreichender Novellierungen der Biosicherheitsgesetzgebung, deren Inkrafttreten für April 2026 vorgesehen ist. Momentan unterliegen Dingoes denselben strengen Bestimmungen wie als invasiv eingestufte Arten, darunter Füchse und Kaninchen. Diese Klassifizierung impliziert erhebliche Einschränkungen hinsichtlich des Verkaufs und der privaten Haltung gemäß den geltenden Vorschriften. Die derzeitige Regulierung behandelt sie primär als Schädlinge, was die geplante Statusänderung besonders brisant macht und eine Abkehr von der bisherigen Haltung des Bundesstaates signalisiert.
Die wissenschaftliche Gemeinschaft und zahlreiche Naturschutzorganisationen äußern ernste Bedenken hinsichtlich dieses vorgeschlagenen Schritts. Forscher, insbesondere vom University of New South Wales (UNSW Sydney), legten im August 2025 Beweise vor, die bestätigen, dass Dingoes genetische und verhaltensbezogene Merkmale aufweisen, die sie taxonomisch klar von Haushunden unterscheiden. Die vorgelegten Daten unterstreichen die Notwendigkeit, Dingoes nicht einfach als domestizierbare Tiere zu betrachten. Naturschützer betonen zudem die unverzichtbare Funktion des Dingo als Australiens höchster terrestrischer Prädator. Diese ökologische Rolle, die für die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts in den Ökosystemen des Kontinents entscheidend ist, steht in fundamentalem Gegensatz zur Rolle eines bloßen Begleittiers oder Haustiers und muss bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden.
Frühere genetische Studien haben gezeigt, dass Dingoes eine Schwestergruppe zu den Haushunden darstellen, jedoch seit mehreren Jahrtausenden isoliert von ihnen existieren und sich an die einzigartige Nahrungslandschaft des Kontinents angepasst haben. Obwohl die private Haltung von Dingoes in New South Wales und Western Australia bereits gestattet ist, sehen sich diese Bundesstaaten mit wachsenden Problemen konfrontiert, die das Tierwohl und die unkontrollierte Zucht betreffen. Experten mahnen dringend an: Sollte die Entscheidung getroffen werden, die private Haltung zu erlauben, muss zwingend ein striktes Lizenzierungssystem implementiert werden. Ein solches System, ähnlich dem in Victoria geltenden Modell, wäre notwendig, um der angeborenen Wildheit der Tiere Rechnung zu tragen und Missbrauch sowie unkontrollierte Vermehrung wirksam vorzubeugen.
Auch Vertreter der Aboriginal Cultures haben ihren Widerstand gegen die geplante Gesetzesänderung in Queensland bekundet. Sie sehen darin eine Missachtung ihrer jahrhundertealten kulturellen Verpflichtungen gegenüber der einheimischen Fauna und der traditionellen Landpflege. Vor der europäischen Kolonisierung maßen die indigenen Völker Australiens dem Dingo einen hohen, fast familiären Stellenwert bei. Dies wird durch archäologische Funde belegt, insbesondere durch Bestattungen, deren Überreste auf 2000 bis 2300 Jahre datiert werden und die nach Riten erfolgten, die jenen für menschliche Beisetzungen ähneln. Die wissenschaftliche Debatte um den taxonomischen Status des Dingo hält weiterhin an: Einige Experten plädieren dafür, ihn als eigenständige Art (Canis dingo) anzuerkennen, während andere ihn als Unterart des Hundes (Canis familiaris dingo) oder sogar als eine Form des Wolfes betrachten. Die einzigartige evolutionäre Trajektorie, die durch die Isolation über Jahrtausende geprägt wurde, erfordert einen äußerst durchdachten und vorsichtigen Ansatz bei allen legislativen Änderungen, die ihren rechtlichen und ökologischen Status betreffen.
Quellen
Australian Broadcasting Corporation
ABC News
UNSW Newsroom
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