Die Generaldirektion für Steuern in Tunesien erinnert Leasing- und Vermietungsgesellschaften daran, dass die Frist für die Kfz-Steuerzahlung der 5. Mai 2025 ist [11].
Diese Frist gilt für Fahrzeuge, die zur Vermietung bestimmt sind, sowie für solche, die im Rahmen von Leasing- oder Ijara-Verträgen erworben wurden [11]. Steuerzahler werden dringend gebeten, die Steuer pünktlich zu entrichten, um Strafen zu vermeiden [11].
Für Verspätungen von weniger als sechs Monaten wird ein Zuschlag von 50 % erhoben. Die Strafe erhöht sich auf 100 % des ursprünglichen Betrags bei Verspätungen von mehr als sechs Monaten [11]. Zahlungen können in Finanzämtern oder online über jibaya.tn vorgenommen werden [11, 9].
Die Generaldirektion für Steuern betont, dass diese Operation Teil der Modernisierung und Digitalisierung der Steuerdienstleistungen ist [11]. Steuerzahler werden aufgefordert, die gesetzlichen Fristen einzuhalten, um Sanktionen zu vermeiden [11].
Quellen: Generaldirektion für Steuern; jibaya.tn.