Dubai ordnet sofortigen Stopp für nicht lizenzierte KuCoin-Einheiten an

Bearbeitet von: Max King

Am 5. März 2036 hat die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) von Dubai eine formelle Unterlassungsanordnung erlassen, die mehrere unter der Marke KuCoin operierende Unternehmen dazu verpflichtet, sämtliche Aktivitäten im Bereich virtueller Vermögenswerte innerhalb des Emirats Dubai unverzüglich einzustellen. Diese regulatorische Maßnahme stützt sich auf die Feststellung, dass die betroffenen KuCoin-Einheiten nicht über die nach lokalem Recht erforderliche Lizenz verfügen. Die Behörde verwies dabei explizit auf Verstöße gegen das Dubai-Gesetz Nr. (4) von 2022 sowie den Kabinettsbeschluss Nr. 111/2022, welche den rechtlichen Rahmen für digitale Vermögenswerte in der Region definieren.

In der Anordnung nannte die VARA namentlich die Unternehmen Phoenixfin Pte Ltd, MEK Global Limited, Peken Global Limited und die Kucoin Exchange EU GmbH als jene Einheiten, die ihre Tätigkeiten sofort beenden müssen. Dieser Schritt signalisiert eine verschärfte Durchsetzung der regulatorischen Standards innerhalb der Jurisdiktion. Die Aufsichtsbehörde betonte, dass diese Unternehmen ihre Dienstleistungen kommerziell beworben hatten, was bei den Einwohnern Dubais zu Missverständnissen über deren offiziellen Lizenzstatus im digitalen Ökosystem hätte führen können. Folglich ist nun jede Form der Verkaufsförderung, Werbung oder Kundenakquise im Zusammenhang mit der Marke KuCoin, die sich an in Dubai ansässige Personen richtet, untersagt.

Die Bedeutung dieser Maßnahme wird durch das enorme Wachstum des Kryptosektors in der Region unterstrichen. Laut Daten von Chainalysis belegten die Vereinigten Arabischen Emirate im Jahr 2025 weltweit den Spitzenplatz beim Wachstum der Kryptowährungsaktivitäten, begleitet von einem Anstieg der Krypto-Adoption um 210 Prozent im selben Zeitraum. Die aktuelle Entscheidung der VARA steht zudem im Kontext eines verstärkten globalen Fokus auf die Regulierung digitaler Märkte. Bereits im Februar 2026 hatte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) der KuCoin EU untersagt, neue Kunden aufzunehmen, wobei Bedenken hinsichtlich der Einhaltung von Anti-Geldwäsche-Richtlinien (AML) angeführt wurden. KuCoin EU hatte daraufhin betont, als MiCAR-regulierte Einheit ausschließlich im Markt der Europäischen Union tätig zu sein.

Bereits im Jahr 2025 demonstrierte die VARA ihre Entschlossenheit zur Einhaltung der Vorschriften, indem sie Bußgelder gegen neunzehn verschiedene Unternehmen verhängte, die außerhalb des etablierten Rahmens agierten. Als Reaktion auf die jüngste Anordnung aus Dubai erklärte ein Sprecher von KuCoin, dass die Börse alle geltenden Gesetze achte und eine kooperative Beziehung zu Regulierungsbehörden weltweit anstrebe. Dabei wurde klargestellt, dass die KuCoin Exchange EU GmbH strikt als MiCAR-regulierte Einheit operiert und ihre Dienste ausschließlich Nutzern außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate anbietet.

Zusätzlich veröffentlichte die VARA eine direkte Warnung an alle Investoren. Darin wurden die erheblichen finanziellen Risiken und potenziellen rechtlichen Folgen hervorgehoben, die entstehen können, wenn man Plattformen nutzt, die nicht über die notwendige lokale Genehmigung in Dubai verfügen. Diese Intervention bekräftigt den Grundsatz, dass regionale Compliance-Vorgaben, wie sie im Dubai-Gesetz Nr. (4) von 2022 verankert sind, Vorrang vor allgemeinen internationalen Geschäftsmodellen haben, wenn lokale Bürger betroffen sind.

Letztlich zielt das Vorgehen der VARA darauf ab, sicherzustellen, dass das hohe Volumen des Kryptowachstums in den VAE – das Land belegte 2025 weltweit den ersten Platz – in einem vollständig lizenzierten und überwachten Umfeld stattfindet. Durch die konsequente Überwachung wird das Ziel verfolgt, Dubai als vertrauenswürdigen Standort für digitale Innovationen zu schützen und gleichzeitig die Integrität des Finanzsystems zu wahren.

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Quellen

  • Decrypt

  • BeInCrypto

  • Cointelegraph

  • FinanceFeeds

  • FX News Group

  • Traders Union

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