Die Europäische Verbraucherorganisation (BEUC) hat bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen mehrere Billigfluggesellschaften eingereicht. Die Beschwerde betrifft die Erhebung von Gebühren für Handgepäck. Zu den in der Beschwerde genannten Fluggesellschaften gehören Easyjet, Norwegian Airlines, Ryanair, Transavia, Wizzair, Vueling und Volotea. Die BEUC, die Verbraucherorganisationen aus 16 Ländern vertritt, wirft diesen Fluggesellschaften vor, Verbraucher auszubeuten. Ihnen wird vorgeworfen, ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu ignorieren. Das EuGH-Urteil besagt, dass die Erhebung von Gebühren für Handgepäck in angemessener Größe rechtswidrig ist. Die Beschwerde fordert eine EU-Untersuchung der Praktiken des Billigflugsektors. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, zu klären, welche Leistungen im Basispreis enthalten sein sollten. Verbraucher erwarten, mit einem kleinen Rucksack und einem Handgepäckstück zum Basistarif an Bord gehen zu können. Der Ausgang dieser Beschwerde könnte erhebliche Auswirkungen auf die Preispolitik der Fluggesellschaften und die Verbraucherrechte in ganz Europa haben.
Europäische Verbraucherorganisation reicht Beschwerde gegen Billigfluggesellschaften wegen Gepäckgebühren ein
Bearbeitet von: Татьяна Гуринович
Quellen
ABC TU DIARIO EN ESPAÑOL
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