Tokio, Japan - Juni 2025: In den japanischen Parlamentsdiskussionen wurden Bedenken hinsichtlich der Erleichterung der Erlangung der japanischen Staatsangehörigkeit im Vergleich zu den Herausforderungen bei der Sicherung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts geäußert.
Der Abgeordnete des Oberhauses, Hirofumi Yanagase, betonte, dass sich viele Personen aufgrund von Schwierigkeiten bei der Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für die Einbürgerung entscheiden. Er forderte das Justizministerium auf, die aktuellen Kriterien zu überdenken.
Nach dem japanischen Staatsangehörigkeitsgesetz können sich ausländische Staatsangehörige nach einem mindestens fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalt im Land um die Einbürgerung bewerben. Das Verfahren für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ist in der Regel schwieriger und erfordert einen Aufenthalt von mindestens 10 Jahren.
Die Ungleichheit hat zu Forderungen nach politischen Überarbeitungen geführt, wobei die laufenden Diskussionen potenzielle Reformen zur Beseitigung dieser Bedenken nahelegen. Bis Juni 2025 hat das Justizministerium keine offiziellen Änderungen bekannt gegeben.