Berlin, 6. August 2025 – In Deutschland wird derzeit intensiv über die künftige Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung für ukrainische Geflüchtete debattiert. Seit dem 1. Juni 2025 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen im Rahmen des Bürgergeldes, eine Regelung, die am 7. April 2025 nach einer Einigung zwischen Bund und Ländern getroffen wurde.
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder schlug am 3. August 2025 vor, die Leistungen für ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu kürzen. Diese Initiative spiegelt eine breitere europäische Tendenz wider, die Konditionen für ukrainische Schutzsuchende zu überprüfen. Die Europäische Kommission hatte im Juni 2025 eine Verlängerung der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz für vertriebene Ukrainer bis März 2027 vorgeschlagen. SPD-Vizekanzler Lars Klingbeil äußerte Bedenken hinsichtlich Söders Vorschlag und wies darauf hin, dass eine solche Umstellung administrative Hürden erhöhen und zu einer bloßen Umschichtung von Geldern führen könnte, anstatt tatsächliche Einsparungen zu erzielen. Im Mai 2025 lag die Beschäftigungsquote von Ukrainern in Deutschland laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bei 34,9 %. Deutschland hatte im Jahr 2024 über 1 Million ukrainische Flüchtlinge aufgenommen, wobei die Ausgaben für das Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge im Jahr 2024 bei 6,3 Milliarden Euro lagen. Die Gesamtausgaben für das Bürgergeld beliefen sich 2024 auf 46,9 Milliarden Euro.