Am 23. Juli 2025 hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag eine wegweisende Stellungnahme veröffentlicht, in der er feststellt, dass Staaten verpflichtet sind, den Klimawandel zu bekämpfen und die Umwelt für gegenwärtige und zukünftige Generationen zu schützen. Der Gerichtshof betonte, dass ein sauberes, gesundes und nachhaltiges Umfeld ein Menschenrecht ist und dass Staaten, die ihren Klimaschutzverpflichtungen nicht nachkommen, für die verursachten Schäden haftbar gemacht werden können.
Der IGH erklärte, dass die Verpflichtungen der Staaten nicht nur aus Klimaschutzabkommen wie dem Pariser Abkommen resultieren, sondern auch aus dem internationalen Umwelt- und Menschenrechtsrecht. Ein Versäumnis, den Klimawandel zu bekämpfen, könne als völkerrechtswidriges Verhalten betrachtet werden, was zu Reparationsforderungen führen könne. Diese Entscheidung wurde von über 130 Ländern unterstützt und unterstreicht die Verantwortung der Staaten, gemeinsam gegen den Klimawandel vorzugehen.
Obwohl die Stellungnahme des IGH nicht bindend ist, hat sie erhebliches rechtliches und politisches Gewicht. Sie könnte zukünftige Klimaklagen beeinflussen und die Position von Entwicklungsländern in Klimaverhandlungen stärken. Die Entscheidung des IGH betont die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit und die gemeinsame Verantwortung für den Schutz des Planeten.