Deutsches Gericht entscheidet gegen Zurückweisung von Asylbewerbern an der Grenze

Bearbeitet von: Татьяна Гуринович

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Montag entschieden, dass die Zurückweisung von Asylbewerbern bei Grenzkontrollen rechtswidrig ist, es sei denn, sie erfolgt im Rahmen des Dublin-Verfahrens der EU. Diese Entscheidung stellt die Politik von Bundeskanzler Friedrich Merz zur Eindämmung der Migration in Frage. Das Urteil geht auf einen Fall zurück, in dem drei somalische Staatsangehörige am 9. Mai in Frankfurt an der Oder nach Polen zurückgewiesen wurden.

Das Gericht erklärte, dass diese Zurückweisungen rechtliche Verfahren umgehen und Asylrechte verletzen. Die Regierung von Bundeskanzler Merz hatte die Polizei kürzlich angewiesen, irreguläre Migranten an der Grenze zurückzuweisen, auch solche, die Asyl suchen. Das Gericht betonte, dass Personen, die auf deutschem Gebiet den Wunsch nach Asyl äußern, nicht zurückgewiesen werden dürfen, bevor die Zuständigkeit nach dem Dublin-System der EU geklärt ist.

Diese Entscheidung ist ein Rückschlag für die Bemühungen der Regierung, die Grenzkontrollen zu verschärfen. Das Urteil stellt sicher, dass Asylanträge gemäß den geltenden EU-Bestimmungen bearbeitet werden. Es wahrt die Rechte von Personen, die in Deutschland Schutz suchen.

Quellen

  • Deutsche Welle

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