Am Abend des 2. Oktober 2025 kam es am Münchner Flughafen zu erheblichen Störungen des Flugbetriebs. Mehrere Drohnensichtungen führten zur vorübergehenden Einstellung des Betriebs, was Tausende von Passagieren betraf und die Debatte über die Sicherheit im europäischen Luftraum neu entfachte. Die Vorfälle unterstreichen die wachsende Herausforderung durch unbemannte Flugobjekte und veranlassen die Europäische Union, verstärkt über Abwehrmaßnahmen nachzudenken.
Der Betrieb am Flughafen München wurde am Abend des 2. Oktober 2025 ab 22:18 Uhr zunächst eingeschränkt und dann vollständig eingestellt, nachdem die Deutsche Flugsicherung (DFS) Berichte über Drohnensichtungen in der Nähe des Flugfeldes erhalten hatte. Dies führte zur Umleitung von 15 ankommenden Flügen in Städte wie Stuttgart, Nürnberg, Wien und Frankfurt. Zudem wurden 17 Abflüge gestrichen. Rund 3.000 Passagiere waren von den Ausfällen betroffen und mussten die Nacht am Flughafen verbringen, wo sie mit Feldbetten, Decken und Verpflegung versorgt wurden. Der Flugbetrieb wurde am frühen Morgen des 3. Oktober wieder aufgenommen. Die Bundes- und Landespolizei waren mit der Suche nach den Drohnen und deren Betreibern im Einsatz, jedoch blieben die Flugobjekte und ihre Herkunft zunächst unklar. Die Dunkelheit erschwerte die Identifizierung von Typ und Größe der gesichteten Drohnen.
Dieser Vorfall in München reiht sich ein in eine Serie ähnlicher Störungen, die in den letzten Wochen auch an Flughäfen in Dänemark und Norwegen aufgetreten sind. Die dänische Premierministerin Mette Frederiksen vermutete, dass Russland hinter diesen Vorfällen stecken könnte, obwohl Moskau seine Beteiligung bestreitet. Der russische Präsident Wladimir Putin erklärte als Reaktion auf die Vorwürfe, Russland verletze den NATO-Luftraum, dass Russland keine Drohnen in Länder wie Frankreich oder Dänemark schicken werde und dass Russland keine Drohnen besitze, die Lissabon erreichen könnten. Die wiederholten Sichtungen von Drohnen über kritischer Infrastruktur haben die Europäische Union dazu veranlasst, ihre Verteidigungsstrategien zu überdenken. Konkret wird die Errichtung einer sogenannten „Drohnenmauer“ zur Sicherung der EU-Ostflanke diskutiert. Diese Initiative, die Teil des umfassenderen Projekts „Eastern Flank Watch“ ist, zielt darauf ab, ein integriertes System zur Erkennung, Verfolgung und Abwehr von Drohnen zu schaffen. Die EU-Verteidigungsminister haben sich bereits mit dem Vorhaben befasst, und die Ukraine hat ihre Bereitschaft zur Beteiligung an diesem Schutzschild bekundet.
Die „Drohnenmauer“ soll nicht als physische Barriere verstanden werden, sondern als ein komplexes Netzwerk aus Sensoren, Radarsystemen, optischen Kameras und KI-gestützten Überwachungssystemen, ergänzt durch Soft-Kill- und Hard-Kill-Abwehrmechanismen. Rüstungsunternehmen wie Saab und Rheinmetall haben bereits ihre Unterstützung für solche Initiativen signalisiert. In Deutschland wurden bis Ende August 2025 bereits 144 Behinderungen durch Drohnen an Flughäfen registriert, was eine deutliche Zunahme gegenüber den Vorjahren darstellt. Die Bundespolizei warnt vor einer wachsenden Gefährdung des Passagierluftverkehrs.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Drohnenflug sind klar: In einem Umkreis von einem Kilometer um Flughäfen und in den Start- und Landebahnverlängerungen auf fünf Kilometer sind Drohnenflüge verboten und können mit hohen Strafen geahndet werden. Die deutsche Regierung prüft derzeit eine Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes, um der Bundeswehr im Falle einer schweren Gefährdung die Befugnis zur Abwehr illegaler Drohnen zu erteilen. Die Diskussion um eine „Drohnenmauer“ und die verstärkte Abwehr von Drohnen spiegelt das Bestreben wider, die Sicherheit im europäischen Luftraum angesichts neuer Bedrohungsszenarien zu gewährleisten und proaktiv auf Entwicklungen zu reagieren, die das reibungslose Funktionieren kritischer Infrastrukturen beeinträchtigen könnten.