Bundeskanzler Friedrich Merz wird ab Oktober 2025 den neu geschaffenen Nationalen Sicherheitsrat (NSR) leiten. Dieses Gremium soll die Entscheidungsfindung in auswärtigen, sicherheits- und verteidigungspolitischen Angelegenheiten zentralisieren und beschleunigen, indem es alle relevanten Informationen und Analysen bündelt. Ziel ist eine effektivere und entschlossenere Reaktion der Bundesregierung in Krisenzeiten.
Die Einrichtung des NSR ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Stärkung der deutschen Sicherheitskapazitäten. Bereits im Mai 2025 kündigten Bundeskanzler Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron die Einrichtung eines gemeinsamen deutsch-französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrates an, um die europäische Verteidigungszusammenarbeit zu vertiefen. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf gestiegene Bedrohungen durch Russland und Unsicherheiten in der US-Außenpolitik. Auf dem NATO-Gipfel in Den Haag im Juni 2025 bekräftigte Merz Deutschlands Engagement für internationale Sicherheit und die Notwendigkeit erhöhter Verteidigungsausgaben. Deutschland strebt an, die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee Europas auszubauen, was sich in einem geplanten Anstieg der Verteidigungsausgaben auf 3,5 % des BIP bis 2029 widerspiegelt. Dies ist Teil einer umfassenden Modernisierung der Bundeswehr, die über 60 große Beschaffungsverträge für neue Militärausrüstung, darunter Eurofighter-Jets und Boxer-Panzerfahrzeuge, umfasst. Die Schaffung des NSR beendet jahrzehntelange Diskussionen über eine solche Institution in Deutschland und unterstreicht die veränderte sicherheitspolitische Landschaft.
Der NSR übernimmt die bisherigen Funktionen des Sicherheitskabinetts und des Bundessicherheitsrates, um die Entscheidungsfindung zu beschleunigen und die strategische Planung zu verbessern. Im Gegensatz zu den USA oder Frankreich wird der deutsche NSR jedoch keine unilateralen Entscheidungen treffen können. Die Bundesregierung plant, die Ausgaben für die Bundeswehr bis 2029 auf 153 Milliarden Euro zu erhöhen, was eine Verdoppelung gegenüber 2025 darstellt und eine Verfassungsänderung zur Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben über 1% des BIP widerspiegelt.